RS 33/2021 - Zahlung eines Barbetrages: Taschengeld ab 01.01.2022
Das Taschengeld wird zum 01.01.2022 erhöht
- i.R. der Hilfe zur Erziehung nach §§ 34 und 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen nach § 35a Abs. 2
Nr. 4 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Nach § 39 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Hilfe zur Erziehung für den oben genannten Personenkreis auch einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung.
Mit der Anhebung der Regelsätze in der Sozialhilfe nach SGB XII ist auch eine Erhöhung des Barbetrages/Taschengeldes verbunden. Somit wird der Barbetrag für junge Volljährige zum 01.01.2022 auf 121,23 € monatlich angehoben.
Die Barbeträge für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden ebenfalls zum 01.01.2022 wie in angehängter Tabelle ersichtlich angehoben.