RS Nr. 9/2023 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2023 zur Förderung der neuen Familienzentren.
Diesem Erlass sind die Liste mit den zugewiesenen Kontingenten für das Kindergartenjahr 2023/2024 (Anlage 1) sowie die Empfehlungen zur kleinräumigen Auswahl (Anlage 2) beigefügt. Die Landesregierung wird im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 150 neue Familienzentren fördern. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren ist Donnerstag, der 15.06.2023. Priorität hat der Ausbau neuer Familienzentren.
Falls im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Entscheidung getroffen wird, neue Kontingente als zweite Zuschüsse für zertifizierte Familienzentren zu nutzen, so gilt bei erstmaliger Beantragung auch für diese Sachverhalte die Frist 15.06.2023. Zu den inhaltlichen Voraussetzungen hierfür verweise ich auf den beigefügten Erlass.
Sobald die Antragstellung über KiBiz.web möglich ist, werde ich Sie noch gesondert informieren.
Ich weise darauf hin, dass die Fälle, in denen eine Verschiebung nicht genutzter Kontingente in das Kindergartenjahr 2023/2024 beantragt wurde, in der Kontingentliste (Anlage 1) nicht abgebildet sind, aber gleichwohl Berücksichtigung finden.
Zudem weise ich auf die zentrale Informationsveranstaltung für die künftigen Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024 am 17.08.2023 hin.