RS Nr. 3/2024: Anpassung der WPF-Tagessätze ab dem 01.01.2024
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW am 27.12.2023, hat mich das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) über die Festsetzung der Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2024 informiert. Grundlage für das MKJFGFI waren die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Vereins.
Entsprechend der Vereinbarung gemäß § 77 Abs. 2 SGB VIII zwischen dem jeweils zuständigen Jugendamt und dem WPF-Träger über die Erbringung von Leistungen nach § 37a SGB VIII für Westfälische Pflegefamilien informiere ich Sie über die Anpassung des WPF-Tagessatzes ab dem 01.01.2024.
Die Anpassung des Trägeranteils für das System der Westfälischen Pflegefamilien findet auf Grundlage der seit dem 01.02.2013 bestehenden Finanzierungssystematik statt. Grundlage der Berechnung des Trägeranteils ist die Ist-Personalkostenerhebung 2021 in allen tagessatzrelevanten Bereichen (Beratung, Co-Beratung, Leitung, Verwaltung) sowie die tariflichen Entwicklungen.
Für das Jahr 2024 wurden für die jeweiligen Berufsgruppen die tariflichen Entwicklungen im Jahr 2024, orientiert am TVöD, berücksichtigt. Dies umfassen sowohl die Tarifsteigerung ab 01.03.2024 in Höhe von monatlich 200 €, anschließend 5,5 %, sowie die Einmalzahlung „Inflationsausgleichsgeld“ für Januar und Februar 2024 i. H. v. je 220 €. Im Vergleich zum WPF-Tagessatz aus dem Jahr 2023 errechnen sich im Einzelnen folgende prozentuale Steigerungen:
- Berater:innen: + 3,1 %
- Co-Berater:innen: + 2,8 %
- Leitung: + 2,8 %
- Verwaltung: + 4,5 %
Anliegend übersende ich Ihnen die von der WPF-Trägerkonferenz beschlossene Tagessatzberechnung der Westfälischen Pflegefamilien für 2024.
Freundliche Grüße
i. A.
gez. Matthias Lehmkuhl