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RS Nr. 9/2026: Westfälische Pflegefamilien | WPF-Tagessatz ab dem 01.01.2026

09.03.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 03.06.2026.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW, ausgegeben zu Düsseldorf am 06. März 2026, hat mich das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) über die Festsetzung der Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2026 informiert. Grundlage für das MKJFGFI waren die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Vereins.

Hierzu haben sich die Jugendämter und WPF-Träger im WPF-Fachausschuss für 2026 auf folgendes Vorgehen verständigt:

  • Für die besonders geeigneten WPF wurde die Erhöhung analog zum Runderlass in die Kalkulation übernommen.
  • Für die WPF mit professioneller Qualifikation ist der Betrag für die materiellen Aufwendungen analog zum Runderlass erhöht worden. Die Kosten der Erziehung sind gegenüber dem Vorjahr 2025 unverändert geblieben.

Über die Anpassung des Trägeranteils für das System der Westfälischen Pflegefamilien habe ich Sie bereits mit Schreiben vom 11.11.2025 informiert. Dies ist zur Kenntnis als Anlage beigefügt. Alle WPF-Träger haben eine entsprechende Empfehlung des WPF-Fachausschusses für die konkrete Zuordnung zu einem Tagessatz für die Vereinbarung vor Ort gem. § 77 Abs. 2 SGB VIII erhalten.

Gemäß dem o. g. Schreiben sende ich die fünf WPF-Tagessatzvarianten im Anhang zu.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

i.A. gez.
Matthias Lehmkuhl