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RS Nr. 8/2026: Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege gem. § 39 SGB VIII ab 2026

09.03.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 06. März 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW, ausgegeben zu Düsseldorf am 06. März 2026, hat mich das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.03.2026 informiert, dass die Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2026 erhöht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

i.A. gez.
Matthias Lehmkuhl