RS Nr. 24/2026: Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW zum Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen"
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
„kinderstark – NRW schafft Chancen“
Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 14.09.2026 zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung zu Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten im Jahr 2027
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit vorliegendem Schreiben möchte ich Sie über den Aufruf zum Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für 2027 informieren und zugleich zur Antragstellung aufrufen. Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten findet in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren statt. Die Präventionskette bildet eine institutionelle Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien entlang der biografischen Lebens- und Entwicklungsphasen, beginnend mit den Frühen Hilfen bis hin zu Angeboten für einen gelingenden Übergang in Ausbildung/Studium, Beruf und ein selbstbestimmtes Leben.
Mit dem Aufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ fördert das Land NRW seit 2020 den flächendeckenden Ausbau von Präventionsketten. Das Landesprogramm dient der dauerhaften Stärkung des kommunalen Strukturaufbaus. Die Kommunen sollen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für künftige Haushaltsjahre, dauerhaft dabei unterstützt werden, die Chancen von Kindern und Jugendlichen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dafür stehen auch im kommenden Jahr rund 14,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Landesregierung ist dabei insbesondere die Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut und ein gutes gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.
Förderzweck
Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien mit dem Ziel einer integrierten örtlichen Gesamtstrategie zur Kinder- und Jugendarmutsprävention (Nummer 2.2 der Richtlinie (Handlungsfeld 1 - Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordination)). Hierzu soll, aufbauend auf der bestehenden Netzwerkkoordinierung Frühe Hilfen, eine verwaltungsübergreifende Koordination der kommunalen Präventionskette für Kinder ab vier Jahre bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium eingerichtet werden (Förderung von Sach- und Personalkosten).
Darüber hinaus werden ausgewählte Maßnahmen an Regelinstitutionen insbesondere in benachteiligten Quartieren gefördert, um die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Diese sind:
- Familiengrundschulzentren
(Handlungsfeld 2, Nr. 2.3 Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie)
- Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken
(Handlungsfeld 3, Nr. 2.3 Satz 1 Buchstabe b der Richtlinie)
- Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen, gynäkologischen oder zahnärztlichen Praxen, sowie solche weiterer medizinischer Fachrichtungen
(Handlungsfeld 4, Nr. 2.3 Satz 1 Buchstabe c der Richtlinie)
- Einrichtung von kommunalen Familienbüros
(Handlungsfeld 5, Nr. 2.3 Satz 1 Buchstabe d der Richtlinie)
- Ausbau aufsuchender Angebote von Regeleinrichtungen wie Familienzentren, Familienbüros, Familienbildungsstätten oder im Rahmen von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
(Handlungsfeld 6, Nr. 2.3 Satz 1 Buchstabe e der Richtlinie)
Detaillierte Hinweise zu den einzelnen Handlungsfeldern sind der Richtline zu entnehmen (Anlage 3).
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit eigenem Jugendamt. Die mögliche Höchstgrenze der Förderung ist festgelegt und ergibt sich aus der Anzahl der Kinder im SGB II-Bezug von drei bis 17 Jahren. Die beiliegende Übersicht (Anlage 2) wurde aktualisiert und informiert über die Fördersumme pro Kommune.
Die Bagatellgrenze in Höhe von 12.500,00 Euro (Nr. 1.1 VVG zu § 44 LHO) ist ebenso zu berücksichtigen wie der zu erbringende kommunale Eigenanteil von mindestens 20 Prozent
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Im Rahmen des Antrages ist darzustellen, wie der Eigenanteil erbracht wird.
Die Fördermittel können für verschiedene Maßnahmen in den Handlungsfeldern verwendet werden. Wenn eine Kommune bereits 2026 Mittel beantragt hat, entscheidet sie, ob die Landesmittel für bereits begonnene und/oder neue Maßnahmen genutzt werden sollen.
Zu beachten ist, dass die ämter- und dezernatsübergreifende kommunale Koordination der Präventionskette (Handlungsfeld 1) prioritär ist. Ist diese in einer Kommune bereits vorhanden, können die Mittel für weitere Maßnahmen genutzt werden. Im Rahmen der Antragstellung ist immer darzustellen, wie die Strukturen in der kommunalen Koordination und Vernetzung aussehen und welche Entwicklungsschritte in 2027 vorgesehen sind – losgelöst davon, ob Landesmittel für diesen Förderbereich genutzt werden.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung sind der beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen (Anlage 3).
Antragsverfahren und -fristen
Für die Antragsstellung in den o.g. Positionen nutzen Sie bitte ausschließlich folgenden Link:
https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag/programm/120/programmJahr/2027
Es nicht mehr nötig, das Antragsmuster nach der digitalen Einreichung auszudrucken, zu unterschreiben und eingescannt per Mail an das Landesjugendamt zu schicken. Bitte verwenden Sie ggf. das Konto, dass Sie auch in den vergangenen Förderjahren verwendet haben. Bitte sehen Sie von einer Verknüpfung mit dem Unternehmenskonto der Kommune oder aber mit Ihrer persönlichen Bund-ID ab.
Für Erst-Antragssteller: Sofern kein Konto vorliegt, verwenden Sie bitte den folgenden Link zur Erstellung eines Förderkontos für Ihre Kommune:
https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#registrierung
Kommunen, die 2026 begonnene Maßnahmen ab dem 01.01.2027 fortsetzen oder die zum 01.01.2027 starten wollen, müssen ihren Online-Antrag bis spätestens 30.11.2026 einreichen. Sollte es nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, sprechen Sie uns unbedingt an!
Anträge von Kommunen, die mit dem Projekt erst im Laufe des Jahres 2027 starten möchten, müssen bis spätestens 31.01.2027 eingereicht werden. Auch diese Frist ist zwingend einzuhalten. Um eine rechtzeitige Bewilligung gewährleisten zu können bitten wir um frühzeitige Antragstellung bis spätestens zum 30.11.2026.
Werden Fördermittel, die gemäß Verteilschlüssel einer Kommune zur Verfügung stehen, mit dem Antrag nicht vollumfänglich beantragt, hat die Kommune nachträglich keinen Anspruch mehr auf die verbleibenden Mittel.
Stehen nach Ende der Antragsfrist mit Ablauf des 31.01.2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung, kann das MKJFGFI entscheiden, diese für zusätzliche Maßnahmen gemäß dem beiliegenden Aufruf ergänzend bereit zu stellen.
Antragsberechtigt sind dann nur Zuwendungsempfänger, denen für das Haushaltsjahr 2027 bereits eine Zuwendung bewilligt worden ist – und zwar losgelöst davon, ob die gemäß Verteilschlüssel vorgesehenen Mittel vollumfänglich abgerufen wurden. Sofern für 2027 ein Antragsverfahren vorgesehen ist, erfolgt die Bekanntgabe der Details rechtzeitig.
Alle Unterlagen sind dem Rundschreiben als Anlage beigefügt und finden Sie online unter https://www.mkjfgfi.nrw/landesprogramm-kinderstark.
Gerne unterstützen wir Sie persönlich bei der Antragsstellung sowie bei den Entwicklungsprozessen in Ihren Kommunen. (Infos unter: kinderstark)
In diesem Jahr können sich interessierte Kommunen aus Westfalen-Lippe der digitalen Informationsveranstaltung zur Antragsstellung des Landesjugendamtes Rheinland (LVR) anschließen: Am 29.09.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr informiert das LVR-Landesjugendamt über das Programm.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich; die Zugangsdaten lauten:
https://lvr-de.zoom.us/j/64403638171?pwd=hHkYaS5YRMelv0DKlv6Nbe4CfXlms.1&from=addon
Ich möchte Sie bitten, das Rundschreiben an die zuständigen Stellen in Ihrem Amt weiterzuleiten. Für mögliche Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie persönlich bei der Antragsstellung sowie bei den Entwicklungsprozessen in Ihren Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
i.A. gez.
Katharina Hoppen
- Rundschreiben Nr. 24/2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage - Förderaufruf "kinderstark - NRW schafft Chancen" 2027 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage - Mittelverteilung "kinderstark - NRW schafft Chancen" 2027 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage - Richtlinie "kinderstark - NRW schafft Chancen" 2027 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage - FAQ "kinderstark - NRW schafft Chancen" 2027 (pdf, nicht barrierefrei)