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LWL/LVR-Informationsschreiben zur Staatlichen Anerkennung

15.02.2021 LJA

LWL/LVR-Informationsschreiben zur Staatlichen Anerkennung

Es treten in der Praxis, insbesondere bei den Personalmeldungen und bei Nachfragen zur Fachkräfteeignung immer wieder Verwechselungen der staatlichen Anerkennung für Abschlüsse aus dem reglementierten Berufsfeld der Sozialen Arbeit (nach dem SobAG NRW) mit der staatlichen Anerkennung der Hochschulen oder den Universitäten als staatliche Hochschulen auf, die diese Anerkennung benötigen um Studienabschlüsse nach deutschem Hochschulrecht vergeben zu dürfen. Dieses beinhaltet auch die erforderliche sog. Akkreditierung der Studiengänge.

Aus diesem Anlass, soll das folgende Informationsschreiben das Thema „staatliche Anerkennung“ erläuternd aufgreifen, um zum Teil vorhandene Irritationen möglichst aufzulösen.