Leitlinien des Landesjugendamtes Westfalen
Unsere Leitlinien
Die "Geschäftsgrundlage" der gemeinsamen Arbeit von Landesjugendhilfeausschuss und Verwaltung.
Sie werden mit dem neuen Landesjugendhilfeausschuss weiterentwickelt.
Mit den Leitlinien legen das LWL-Landesjugendamt Westfalen – Landesjugendhilfeausschuss und Verwaltung –, die drei LWL-Jugendhilfeeinrichtungen Marl, Hamm und Tecklenburg, das LWL-Berufskolleg Hamm und das LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, das LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche und die LWL-Koordinationsstelle Sucht die Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkte bis zum Ende der Wahlperiode vor.
Für das aus Ausschuss und Verwaltung gebildete LWL-Landesjugendamt Westfalen sind die Leitlinien „Geschäftsgrundlage“ der gemeinsamen Arbeit. Auf ihrer Basis werden zwischen Ausschuss und Verwaltung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen jährlich Zielvereinbarungen geschlossen, die kurzfristige Ziele und deren Umsetzungen in den Blick nehmen.
Naturgemäß können die Leitlinien nicht alle derzeitigen und zukünftigen Arbeitsfelder und Themen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien betreffen, abdecken. Sie zeigen vielmehr den wesentlichen Diskussionsstand, die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen auf. Neue Anforderungen und Bedarfe, können jederzeit aufgegriffen und einbezogen werden.
Die Inhalte dieser Leitlinien wurden in einem gemeinsamen Workshop von den Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LWL-Landesjugendamtes Westfalen und seiner Einrichtungen erarbeitet. Auch die Leitungen der westfälisch-lippischen Jugendämter hatten die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendamtsleitungstagung im Oktober 2022 Impulse zu den Leitlinien zu geben.