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Fördergrundsätze Frühe Hilfen des Landes NRW

31.12.2014 LJA

Kategorie: Ankündigungen & Infos

Schlagwort: Frühe Hilfen

Fördergrundsätze Frühe Hilfen des Landes NRW

Zur dauerhaften Sicherstellung der Frühen Hilfen hat der Bund einen Fond eingerichtet.

Seit 2014 beträgt die bundesweite jährliche Fördersumme 51 Mio. Euro. NRW als erhält aus dem Fond 10,3 Mio. Euro im Jahr, die an die Kommunen verteilt werden. Förderberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Fördergrundsätze, eine Übersicht der Fördersummen pro Jugendamtsbezirk sowie eine FAQ-Liste zum Förderverfahren finden Sie auf den Seiten der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW.