Arbeitshilfe: Trennungs- und Scheidungsberatung auf der Grundlage des FamFG
Arbeitshilfe Trennungs- und Scheidungsberatung auf der Grundlage des FamFG - Eine Handreichung für die Praxis
Am 1. September 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Dies hat das LWL-Landesjugendamt Westfalen zum Anlass genommen, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die auf der Grundlage des FamFG eine Arbeitshilfe für die Trennungs- und Scheidungsberatung erarbeitet hat.
Es wurde ein exemplarisches Bearbeitungsverfahren entwickelt, in dem die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die Arbeitsgruppe, die aus 20 Teilnehmer:innen bestand, hat die Inhalte in sieben ganztägigen Workshops erarbeitet. Sie setzte sich zusammen aus Funktionsträger:innen der örtlichen Ebene, die mit der Konzept- und Qualitätsentwicklung sowie der Implementierung der Angebote nach §§ 17 f., 50 SGB VIII auf dem Hintergrund des FamFG betraut sind. Die Auswahl der Arbeitsgruppenmitglieder spiegelt die unterschiedliche Struktur der Kommunen wieder; das heißt, es waren Vertreter:innen aus Großstädten, Kreisen und kreisangehörigen Kommunen beteiligt.
Praxisnah soll die Arbeitshilfe die Leitungs- und Fachkräfte in ihrer Arbeit vor Ort unterstützen und einen Beitrag zu einer verbesserten Kooperation aller Beteiligten (Jugendämter, Beratungseinrichtungen, Familiengerichte etc.) zum Wohle der Betroffenen leisten.