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RS Nr. 26/2024: Arbeitshilfe: Neue Prozessbeschreibungen in der Adoptionsvermittlung

29.07.2024 LJA

Kategorie: Rundschreiben für Jugendämter

Schlagwort: Adoption

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Arbeitshilfe Reform des Adoptionsrechts: Neue Prozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrnehmung in der Adoptionsvermittlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemeinsam mit insgesamt sechs teilnehmenden Jugendämtern aus NRW haben das LVR-Landesjugendamt Rheinland und das LWL-Landesjugendamt Westfalen eine Arbeitshilfe zur Aufgabenwahrnehmung und personellen Ausstattung in der Adoptionsvermittlung entwickelt, die wir Ihnen hiermit im Anhang zusenden.

Die Arbeitshilfe fasst die Ergebnisse eines gemeinsamen Praxisprojekts der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter unter Beteiligung der sechs Jugendämter unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit aus NRW zusammen. Mit Unterstützung des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung, IN/S/O e. V., wurden an drei Workshop-Tagen insgesamt sechs Kernprozesse mit dazugehörigen Teilprozessen erarbeitet, die den Aufgabenbereich der Adoptionsvermittlung umfassend abbilden.

Durch das am 01.04.2021 in Kraft getretene Adoptionshilfe-Gesetz ist der Aufgabenkatalog einer Adoptionsvermittlungsstelle konkretisiert und zum Teil deutlich erweitert worden. Dies geht einher mit quantitativen und qualitativen Mehraufwänden für die dort tätigen Fachkräfte. Mit der nunmehr vorliegenden Arbeitshilfe möchten die beiden Landesjugendämter in NRW die Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe im Hinblick auf eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung und personellen Ausstattung im Bereich der Adoptionsvermittlung unterstützen. Die Arbeitshilfe kann in diesem Rahmen auch als Qualitätsmanagementinstrument genutzt werden. Gleichwohl dient sie den Fachkräften in den Adoptionsvermittlungsstellen durch die detaillierten Prozessbeschreibungen als Unterstützung in ihrer konkreten Tätigkeit.

Nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) haben die Jugendämter die Wahrnehmung von Aufgaben der Adoptionsvermittlung für ihren Bereich als Pflichtaufgabe sicherzustellen. Hierfür haben sie entweder eine eigene Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten oder aber zusammen mit Jugendämtern benachbarter Gemeinden oder Kreise mit Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zu errichten.

Gerne steht Ihnen die zentrale Adoptionsstelle des LWL-Landesjugendamts Westfalen bei Fragen zur Aufgabenwahrnehmung und Personalausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle zur Verfügung Ihre Ansprechpartnerinnen für Ihre Region finden Sie unter:

www.lwl-landesjugendamt.de/de/unsere-Handlungsfelder/adoption/

Mit freundlichen Grüßen

i.A. gez.
Antje Fasse