RS Nr. 13/2026 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2026/2027
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2026/2027
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2026, Az. 224 – 97.16.02.02
Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Familienzentren übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Das Modul „neue FamZ“ für die Förderung der neuen Familienzentren nach § 43 Abs. 2 KiBiz steht Ihnen ab dem 22. April 2026 für die Antragstellung zur Verfügung.
Diesem Erlass (Anlage 1) sind die Liste mit den aus den Vorjahren übertragenen, bzw. nicht genutzten zugeteilten Kontingenten, die im Kindergartenjahr 2026/2027 zum Ausbau neuer Familienzentren genutzt werden können (Anlage 2) sowie die Empfehlungen zur kleinräumigen Auswahl (Anlage 3) beigefügt. Nachdem das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ flächendeckend realisiert werden konnte, wird für den weiteren Ausbau der Familienzentrumslandschaft der Fokus auf deren qualitative Weiterentwicklung gesetzt. Der Ausbau neuer Familienzentren bleibt im kommenden Kindergartenjahr auf ungenutzte Förderkontingente aus den Vorjahren beschränkt und die reformierte Ausgestaltung von Familienzentren in besonders belasteten Sozialräumen zu sogenannten Chancen-Kitas wird durch Bündelung der Förderformte Familienzentren, plusKITAs und Sprach-Kitas angestrebt.
In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere darauf hin, dass der Ausbau neuer Familienzentren mit übertragenen Förderkontingenten nach Maßgabe des Erlasses im Kindergartenjahr 2026/2027 letztmalig möglich ist und keine weiteren Kontingentübertragungen vorgesehen werden. Die dafür infrage kommenden Kontingente, können Sie der Anlage 2 entnehmen.
Falls noch weitere Kontingente z. B. durch Schließung von Familienzentren frei werden sollten, bleiben diese auch weiterhin zur Nachbesetzung im Kindergartenjahr 2026/2027 verfügbar.
Ich bitte Sie, die Anträge auf Förderung von neuen Familienzentren bis Montag, 15.06.2026 über das Modul FamZ in KiBiz.web zu stellen.
Die Frist gilt außerdem für diejenigen Einrichtungen, die seit dem Kindergartenjahr 2025/2026 gefördert werden und bis 15. März 2026 noch nicht zertifiziert wurden und insofern noch nicht im KiBiz-Zuschussantrag berücksichtigt werden konnten.
Falls im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Entscheidung getroffen wird, neue Kontingente als zweite Zuschüsse für zertifizierte Verbund-Familienzentren zu nutzen, so gilt bei erstmaliger Beantragung auch für diese Sachverhalte die oben genannte Frist.
Außerdem wird in Kürze eine weitere Informationsveranstaltung für neue Familienzentren terminiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.familienzentrum.nrw.de.
Mit freundlichem Gruß
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.
Raphaela Orth