Arbeitshilfe „Spiel mit“ für Initiatoren von Spielgruppen
Arbeitshilfe "Spiel mit!" für die Einrichtung von Spielgruppen
Viele Anfragen zur Gründung von Spielgruppen haben beide Landesjugendämter in NRW veranlasst, eine Arbeitshilfe für Jugendämter und Träger bzw. interessierte Träger von Spielgruppen zu entwickeln.
Initiatoren von Spielgruppen und Eltern haben damit eine Orientierungshilfe, wie die Rahmenbedingungen für diese Betreuungsform gestaltet sein müssen, um eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII zu erhalten. Die gedruckte Broschüre "Spiel mit! Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen" ist beim LVR-Landesjugendamt Rheinland in gedruckter Form zu erhalten.