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Führungskräftezeugnisse für Ehrenamtliche

05.12.2012 LJA

Umgang mit Führungszeugnissen für Ehrenamtliche

Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) beinhaltet auch für die Kinder- und Jugendarbeit besondere Anforderungen.

Zum Umgang mit Führungszeugnissen für Ehrenamtliche (§ 72a SGB VIII) finden Sie hier die auf Landesebene in NRW abgestimmten Empfehlungen zwischen den freien und öffentlichen Trägern sowie die Empfehlungen des Deutschen Verein und der AGJ auf Bundesebene, auf die darin Bezug genommen wird.

Praktische Hinweise und Materialien für die Vereinbarungen zwischen Jugendämtern und freien Trägern finden sich in der empfehlenswerten Arbeitshilfe des Landesjugendrings NRW.