Führungskräftezeugnisse für Ehrenamtliche
Umgang mit Führungszeugnissen für Ehrenamtliche
Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) beinhaltet auch für die Kinder- und Jugendarbeit besondere Anforderungen.
Zum Umgang mit Führungszeugnissen für Ehrenamtliche (§ 72a SGB VIII) finden Sie hier die auf Landesebene in NRW abgestimmten Empfehlungen zwischen den freien und öffentlichen Trägern sowie die Empfehlungen des Deutschen Verein und der AGJ auf Bundesebene, auf die darin Bezug genommen wird.
Praktische Hinweise und Materialien für die Vereinbarungen zwischen Jugendämtern und freien Trägern finden sich in der empfehlenswerten Arbeitshilfe des Landesjugendrings NRW.
- Empfehlungen der öffentlichen und freien Träger in NRW zu Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen (§72a) (pdf, nicht barrierefrei)
- Empfehlungen NRW _ Anlage 1_ Gesetzestext (pdf, nicht barrierefrei)
- Empfehlungen NRW_Anlage 2_Prüfschema § 72a SGB VIII (pdf, nicht barrierefrei)
- Empfehlungen NRW_Anlage 3_ Verpflichtungserklärung (pdf, nicht barrierefrei)
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen (pdf, nicht barrierefrei)
- AGJ: Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz (pdf, nicht barrierefrei)