Kinderschutz ohne Barrieren!? – Jahrestagung der Leitungskräfte aus den Allgemeinen Sozialen Diensten in NRW
Sichtbarkeit aufbauen, mehr Sensibilität und verbesserte Zugänge schaffen
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor Gewalt ist unteilbar. Der Auftrag an die Kinder- und Jugendhilfe, vor Gewalt zu schützen, schließt entsprechend alle Kinder und Jugendlichen ein. Die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder körperlicher Behinderung sind mit der Verankerung im SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verstärkt in den Blick geraten. Wie kann die Jugendhilfe Barrieren abbauen und den Schutzauftrag inklusiver umsetzen? Welche Ansatzpunkte lassen sich für die Allgemeinen Sozialen Dienste finden? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der landesweiten Tagung für ASD-Leitungskräfte aus Nordrhein-Westfalen, zu der die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland gemeinsam nach Münster eingeladen hatten.
Erhöhtes Risiko für Gewalt, aber selten Kontakte zum ASD
Mit über 100 Teilnehmenden war die Resonanz auf das Thema groß und die Tagung ausgebucht. Dass die ASD inklusiv denken und handeln, stellen sie tagtäglich unter Beweis: Familien unterschiedlicher Nationalitäten, mit unterschiedlichen Sprachen, kulturellen oder religiösen Hintergründen, aus verschiedenen Bildungsniveaus, Alleinerziehende, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien – sie alle gehören zum Alltag und zeigen, wie flexibel sich die ASD auf diverse Lebenswelten einstellen können und müssen. Gerade vor diesem Hintergrund hat die Tatsache, dass insbesondere junge Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung und ihre Familien in den Sozialen Diensten unterrepräsentiert sind, große Nachdenklichkeit und intensive Diskussionen unter den Teilnehmenden ausgelöst. Bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aufgrund ihrer erhöhten Abhängigkeiten von Pflege und Versorgung ein höheres Risiko tragen, Opfer von Gewalt und Vernachlässigung zu werden (vgl. Bange 2020). Ihre Möglichkeiten, eigenständig Hilfe zu finden, sind zudem häufig eingeschränkt. Hinweise auf mögliche Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erreichen die ASD nur selten durch direkte Hilfegesuche aus den Familien oder aus dem direkten privaten oder professionellen Umfeld (Nachbar:innen, Kitas, Schule o.Ä.). Gefragt werden die ASD vor allem dann, wenn die Betreuung in Familien oder Hilfen in stationären Einrichtungen akut zu scheitern drohen – mit der dann besonderen Herausforderung, in einer solchen krisenhaften Zuspitzung kurzfristig eine alternative Unterbringungsmöglichkeit zu finden, die den oft sehr individuellen Bedarfen ausreichend gerecht wird.
Inklusiver Kinderschutz heißt verbesserte Zugänge zu Hilfe und Unterstützung
Kinderschutz inklusiv zu denken heißt entsprechend früher anzusetzen. Es gilt, den notwendigen Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung nicht isoliert zu betrachten, sondern die Gesamtsituation von Familien mit Kindern mit Behinderung und niedrigschwellige Möglichkeiten der Entlastung, Förderung und Hilfe stärker in den Blick zu nehmen.
Welche Anpassungsleistungen das Leben mit einer Behinderung von den Kindern und Jugendlichen selbst, ihren Geschwistern und Eltern verlangt, beschrieben Stefanie Daniel und Annika Eppmann vom Verein Süße Zitronen e. V. eindrücklich. Aus eigenen Erfahrungen heraus haben beide den Verein in Köln aufgebaut, der Familien mit Kindern mit Behinderung bedarfsgerecht unterstützt – in Form von Beratung, Kontaktvermittlung, Orientierung und praktischer Hilfe bei der Beantragung von Leistungen sowie Schaffung von Entlastungs- und Freizeitmöglichkeiten. Ihre Schilderungen machten deutlich, welche Krisen die Nachricht einer (drohenden) Behinderung bei Eltern auslösen kann, welche Anforderungen an Pflege und Versorgung damit oft lebenslang für sie verbunden sind und welche Auswirkungen dieses auf Berufstätigkeit, Partnerschaft etc. hat. Und ebenso sehr richteten sie die Aufmerksamkeit darauf, wie sehr die Behinderung die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an vermeintlichen Selbstverständlichkeiten wie Urlaub, Freundschaften, Freizeitgestaltung einschränken kann.
Häufig sind damit Fragen der Erziehung, des familiären Miteinanders, der Gestaltung von Familienalltag, der Autonomieentwicklung von jungen Menschen berührt. Diese Fragen stehen nicht im Fokus der Eingliederungshilfe, die eher ausgehend von der Behinderung die Einschränkungen in der Teilhabe lindern soll. Sie gehören aber zum Auftrag und den Kernkompetenzen der Kinder- und Jugendhilfe. Für Familien mit einem Kind mit Behinderung macht es einen echten Unterschied, ob das Jugendzentrum um die Ecke auch ein Angebot macht, das Kindern und Jugendlichen mit Behinderung offen steht, ob sie von der Beratungsstelle oder im ASD als Adressat:innen mitgedacht werden usw.
Anforderungen an Fachkräfte und die Organisation ASD
In einem zweiten Plenumsvortrag beleuchtete Prof. Dr. Michaela Berghaus von der Fachhochschule Münster den Auftrag und die Handlungsmöglichkeiten der ASD für eine inklusivere Wahrnehmung des Schutzauftrags. Mit einer Klärung der Begriffe wie Inklusion, Behinderung, Kinderschutz stärkte sie die gemeinsame Basis der Diskussion. Sie ließ keinen Zweifel daran, dass der ASD gefordert ist, seine Aufgabenwahrnehmung – auch unabhängig von der Realisierung einer Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche unter dem Dach der Jugendhilfe – inklusiver auf junge Menschen mit Behinderung auszurichten. Etablierte Handlungsweisen wie die Verknüpfung von Hilfe und Schutz, ganzheitliche, kindzentrierte Ansätze, Beteiligung und individuelle Beziehungsgestaltung bieten aus ihrer Sicht gute Voraussetzungen, um auch den Hilfe- und Schutzbedarfen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gleichberechtigt nachkommen zu können. Sie hob aber ebenso hervor, dass mit einer inklusiveren Ausrichtung eine Komplexitätserweiterung verbunden ist, die zusätzliche Anforderungen an die Kompetenzen und Qualifikationen der Fachkräfte sowie an die Organisation stellt. Inklusiver Kinderschutz benötigt Wissen über Behinderungsformen und Krankheitsbilder, über Lebenslagen und Belastungsfaktoren von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien, Leistungsangebote und Verfahren der Eingliederungshilfe etc. Zur Umsetzung eines inklusiven Kinderschutzes sind die ASD auf externe Unterstützung durch Wissenschaft und Forschung, spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Multiprofessionalität und interdisziplinäre Zusammenarbeit angewiesen. Das Wissen um Risikokonstellationen und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gilt es in den Arbeitsstrukturen und Vorgehensweisen der Organisation zu verankern. Sprache und Kommunikationsmöglichkeiten müssen so gestaltet werden, dass sie auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wahrnehmbar und verständlich sind.
Auf dem Weg: Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Praxis
Workshops aus der vielfältigen Praxis der ASD am Nachmittag belegten, dass sich vielerorts Leitungs- und Fachkräfte bereits auf den Weg gemacht haben, um Hürden abzubauen und verbesserte Zugänge zu schaffen, um Gefährdungslagen kompetenter einzuschätzen und Hilfen passgenauer umsetzen zu können. Sie offenbarten aber auch, welche Fragen noch offen sind.
Für die Stadt Hennef erläuterten Sandra Delgado (Stabstelle Inklusive Jugendhilfe), Bianca Hossbach (Koordination Netzwerk Kinderschutz) und Filliz Bozan (ASD), wie inklusiver Kinderschutz im Zusammenspiel nicht nur konzeptionell entwickelt werden kann, sondern auch praktisch umgesetzt wird. Zentral stand dabei das Zusammenspiel zwischen ASD und Verfahrenslotsen im Mittelpunkt; konkretisiert anhand von zwei Fallvignetten. Im Miteinander sind in Hennef Fragen entwickelt worden, die für eine Gefährdungseinschätzung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung wichtig sein könnten, wie z. B. Inwiefern wird die Behinderung im häuslichen Umfeld angenommen? Besteht eine Gefahr der Unter- oder Überversorgung? Haben Kind und Eltern angemessene und ausreichende Sozialkontakte? Die Kooperation mit den Verfahrenslots:innen erweist sich so als eine neue Ressource im System, die Familien neue Zugangsmöglichkeiten eröffnet und für den ASD eine zusätzliche Beratungsoption bietet.
Am Beispiel der Stadt Herne erörterten Nina Brons (örtliche Jugendhilfeplanerin) und Dr. Christina Michael (Regionalplanerin im Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlichem Sozialhilfeträger) mit den Workshopteilnehmenden, wie die strukturelle Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe auf der örtlichen Ebene gestaltet werden kann: Was sind die Themen, welche Strukturen braucht es, wer sollte beteiligt sein? Die unterschiedlichen kommunalen Strukturen sowie bestehende Planungs- und Netzwerkstrukturen z. B. im Rahmen der Jugendhilfeplanung, der in NRW verpflichtenden Netzwerke Kinderschutz o.Ä. machen die Umsetzung herausfordernd. Dass Herne eine kreisfreie Stadt ist und Soziales und Jugend in einem Dezernat zusammengefasst sind, waren wesentliche Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche Vernetzung auf der örtlichen Ebene. Darüber hinaus hat es sich als wesentlich erwiesen, sich immer wieder auf das gemeinsame Ziel zu fokussieren, eine gute Infrastruktur an Hilfen und Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen und ihre Familien zu schaffen.
Wenn es um erforderliche Schutzmaßnahmen geht, stellt insbesondere die Inobhutnahme von Kindern und Jugendliche mit Behinderungen die ASD-Fachkräfte vor erhebliche Herausforderungen. Wie muss ein Angebot gestaltet werden, um den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gerecht zu werden? Zu dieser Frage blickt das Mädchenhaus Bielefeld e. V. auf mehrjährige Erfahrungen zurück, seit es eine inklusive Zufluchtsstätte für Mädchen und junge Frauen initiiert und eröffnet hat. Birgit Hoffmann (Geschäftsführerin des Trägervereins) und Anke Berkemeyer (Fachbereichsleiterin im Jugendamt Bielefeld) stellten das Konzept und die Situation in Bielefeld aus Sicht des öffentlichen Trägers vor. Sehr deutlich wurde, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen eine sehr heterogene Zielgruppe sind – sie umfasst Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, Sehbehinderungen, im Rollstuhl, mit Geh- oder Körperbehinderung, Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit, Sprachbehinderung oder chronischer Erkrankung, psychischer Erkrankung etc. In jedem Einzelfall sind die Hilfen bedarfsgerecht und sehr individuell an die jeweiligen Pflege- und Versorgungsbedarfe, Wahrnehmungs- und Kommunikationsmöglichkeiten anzupassen. „Wenn Du denkst, die Einrichtung ist inklusiv aufgestellt, zeigt dir die nächste junge Frau, wie exklusiv auch ein solches Angebot sein kann“ – so ein Fazit des Workshops. Die Ausgestaltung solcher Hilfen im Einzelfall erfordert häufig einen längeren Vorlauf, der gerade in Krisen- oder Inobhutnahmesituationen nicht immer gegeben ist. Aber auch die Entwicklung und Verankerung solcher inklusiven Konzepte braucht Zeit und Aufgeschlossenheit auf Seiten der Träger wie auch der betriebserlaubniserteilenden Stellen und eine Zusammenarbeit von Anfang an.
Im vierten Workshop ging es um die gemeinsame Leistungserbringung und -gewährung. Am Beispiel des Kreises Paderborn stand die Frage im Mittelpunkt, welche Qualitätsgewinne sich ergeben, wenn Eingliederungs- und Erziehungshilfen aus einer Hand gewährt und geleistet werden. Ingrid Müller berichtete, wie der Kreis die Gewährung aller Eingliederungshilfen im Kreisgebiet für Kinder und Jugendliche mit seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung in einer Fachstelle mit multiprofessionellem Team in Zuständigkeit des Jugendamtes zusammengeführt hat. Die Erfahrung zeigt, dass in Familien mit Kindern mit Behinderungen erzieherische als auch Eingliederungshilfebedarfe häufig Hand in Hand gehen, und die Zusammenführung die Chance bietet, Hilfen besser aufeinander abzustimmen und insgesamt ganzheitlicher ausgerichtet zu gewähren. Die Vorteile bestätigen sich aus Sicht der leistungserbringenden freien Träger: Für Katharina Rickert vom Autismus Zentrum der Caritas Wohnen gGmbH berichtet erfolgt die Hilfe- und Leistungsplanung nun einheitlicher und abgestimmter, weil zwei Fachkräfte des Jugendamtes hierfür durchgängig ansprechbar seien. Zudem habe die gestärkte Zusammenarbeit zwischen Eingliederungs- und Jugendhilfe auch konzeptionelle Weiterentwicklungen angeregt. Aufgrund der Erkenntnis – u. a. aus der gemeinsamen Leistungsgewährung –, dass eine zielführende Hilfe für junge Menschen auch bei vorliegender Behinderung immer das soziale System einbeziehen muss, sei zu den autismusspezifischen Leistungen für junge Menschen ein Beratungsangebot hinzugekommen, dass eine Unterstützung der Eltern auch ohne eigene Zielformulierung für das Kind ermögliche.
Spezifika in der Gefährdungseinschätzung
Kernstück in der Wahrnehmung des Schutzauftrags im ASD ist die Gefährdungseinschätzung und die Frage, welche Entwicklungsrisiken sich für das Kind oder den Jugendlichen aus der bestehenden Gefährdung ergeben und welche Schutzmaßnahmen zur Abwendung notwendig sind. Mit Blick auf Behinderungen und chronische Erkrankungen stellen sich hier sehr spezifische Fragen: Welche Anforderungen an Pflege, Therapie o.Ä. ergeben sich aus einer ganz spezifischen Erkrankung oder Behinderungsform? Welche Entwicklungsrisiken ergeben sich aus einer Unterversorgung bzw. Vernachlässigung, welche birgt möglicherweise auch eine Überversorgung? Wie sind Verletzungsfolgen in Folge von Gewalteinwirkungen von körperlichen Folgen einer Behinderung zu unterscheiden? Wo ist möglicherweise eine Behinderung oder chronische Erkrankung Folge von Gewalterfahrungen und Vernachlässigung? Zu all diesen Fragen bedarf es medizinischer Expertise. Den Abschluss des Tages bildete daher ein Vortrag des Kinder- und Jugendmediziners Dr. Hauke Duckwitz vom Sana-Klinikum in Düsseldorf. Er zeigte auf, dass Behinderungen und chronische Erkrankungen mit spezifischen Risiken verbunden sind – sowohl für die Kinder z. B. in Form von Selbstwertproblemen aufgrund von Einschränkungen, anderen Körperbildern etc. als auch für die Eltern aufgrund erhöhter Belastungen durch Pflege- und Versorgungsaufwand, soziale Isolation. Besondere Symptomkonstellationen wie z. B. Störungen in der Nahrungsaufnahme oder der Emotionsregulation können Gefühle von Überforderung auslösen. Und unzureichende Förderung oder Therapie kann nicht nur bleibende Schäden hinterlassen, sondern sich unter Umständen auch lebensbedrohend auswirken. Entsprechend gilt es die mit der Behinderung oder Erkrankung einhergehenden spezifischen Belastungen, aber auch die bedarfsgerechte Umsetzung z. B. von Therapiekonzepten mit in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen.
Insgesamt hat der Fachtag eine hohe Bereitschaft aller Teilnehmenden gezeigt, die bestehende Diskrepanz zwischen den erhöhten Risiken von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, Gewalt und Vernachlässigung zu erleben, und der geringeren Sichtbarkeit abzubauen und mehr Sensibilität und verbesserte Zugänge zu schaffen. Die Umsetzung berührt viele Ebenen, die für wirksamen Schutz ineinandergreifen müssen. Noch sind auch viele Fragen offen. Die engagierten Diskussionen, die wachsende Expertise und die vorhandenen Praxisbeispiele motivieren aber, die beschrittenen Pfade im Sinne der Kinder und Jugendlichen weiter auszubauen.
Literatur
Bange, Dirk (2020). Kinder mit Behinderungen und Kinderschutz – Ein vernachlässigtes Thema. In: Forum Erziehungshilfen, 3, 178-184.