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Gesetzliche Betreuung nach einer Vormundschaft - Reflexionshilfe

14.07.2022 LJA

Gesetzliche Betreuung nach einer Vormundschaft - Reflexionshilfe

Bei dem Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter steht für junge Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oftmals die Entscheidung an, ob sie nach einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung benötigen und wünschen.

Lebt ein junger Mensch in einer Pflegefamilie und sind die Pflegeeltern Vormund, werden diese nicht selten damit konfrontiert, die gesetzliche Betreuung zu übernehmen.

Über Voraussetzungen, Aufgaben und Rollen einer gesetzlichen Betreuung und die Unterschiede zwischen der Vormundschaft für einen minderjährigen Menschen und der gesetzlichen Betreuung für einen Erwachsenen müssen Pflegeeltern rechtzeitig und umfänglich informiert werden. Dabei ist die Unterstützung durch Fachkräfte der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe erforderlich, um das Maß der selbstständigen Lebensführung zwischen Schutz und Selbstverantwortung für die Betroffenen zu gewährleisten.

Die Reflexionshilfe dient als Hilfestellung bei der Beratung und Begleitung der jungen Menschen in der Übergangsphase vom Jugend- in das Erwachsenenalter.