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Forschungsbericht: Schutzkonzepte in der Hilfeplanung

15.08.2013 LJA

Forschungsbericht "Schutzkonzepte in der Hilfeplanung"

Wenn Eltern die Erziehung ihrer Kinder eigenständig nicht angemessen bewältigen können hat das Jugendamt die Möglichkeit und die Pflicht, die Familien im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) zu unterstützen. Immer mehr Jugendämter gehen im Kontext der aktuellen Diskussion zum Schutz der Kinder bei Gefährdungslagen dazu über, die Hilfepläne mit sogenannten Schutz- oder Kontrollkonzepten zu versehen. Eine fundierte Fachdiskussion bzw. Handlungsempfehlungen gibt es hierzu bislang nur vereinzelt.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Fachhochschule Münster, Institut für Praxisentwicklung und Evaluation (IPE), dem Verein Kinder haben Rechte e.V. und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen wurde deshalb folgende Fragestellung untersucht: Unter welchen Bedingungen entwickeln die in den Hilfeplänen verankerten Schutzkonzepte positive oder negative Dynamiken? In Form von Interviews und Dokumentenanalysen der Hilfepläne wurden Informationen gesammelt und ausgewertet. Ohne engagierte Personen von Jugendämtern und freien Trägern wäre dieses Projekt nicht realisierbar gewesen. Nur so konnten Kontakte zu Eltern hergestellt werden, bei denen Schutzkonzepte installiert waren.

In diesem Forschungsbericht sind die zentralen Ergebnisse des Projektes zusammengefasst.