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Empfehlung - Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft

15.12.2020 LJA

Kategorie: Veröffentlichungen

Schlagworte: Kinderschutz · Schutzauftrag

Empfehlung - Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft

Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ihre Möglichkeiten zu deren Schutz verantwortungsvoll wahrnehmen. Liegen im Einzelfall Hinweise vor, dass ein Mädchen oder Junge durch körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte, bedarf es ergänzend eines umsichtigen und vor allem eines fachlich qualifizierten Vorgehens.

Mit dieser Zielsetzung hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 auch die Berufsgeheimnisträger in den Schutzauftrag eingebunden und gleichzeitig die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft als qualitätssicherndes Element im Kinderschutz ausgeweitet und weiter qualifiziert. Diese Beratung steht jetzt allen offen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie stärkt sie in ihren individuellen und beruflichen Handlungsmöglichkeiten und stellt gleichzeitig allen das notwendige Fachwissen zur Verfügung.

Studien belegen, dass Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch aus angrenzenden Handlungsfeldern wie dem Gesundheitswesen, Schulen etc. dieses Angebot nutzen und schätzen. Vielerorts haben Jugendämter neue Modelle entwickelt, wie der Rechtsanspruch auf Beratung qualifiziert umgesetzt werden kann. Vor Ort verständigen sich öffentliche und freie Träger auf Kriterien für die erforderliche Qualifikation einer insoweit erfahrenen Fachkraft und vereinbaren sich dazu. Diese Empfehlung zielt darauf, diese Prozesse fachlich zu begleiten und zu unterstützen.

Die Inhalte wurden von den beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern in Zusammenarbeit mit Fach- und Leitungskräften aus zehn Jugendämtern unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit erarbeitet und ursprünglich als Orientierungshilfe im Jahr 2014 veröffentlicht. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden NRW wurde die Orientierungshilfe 2020 überarbeitet und als Empfehlung von den beiden Landesjugendhilfeausschüssen beschlossen. Beide Ausschüsse haben ihre Entscheidung mit der Empfehlung verbunden, die vorliegende Empfehlung auch in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen als Grundlage der Arbeit der Jugendämter beschließen zu lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche in allen Regionen auf vergleichbare Qualitätsmerkmale in der Arbeit im Kinderschutz vertrauen können.