Qualitätsstandards zur Umsetzung von Angeboten Maßnahmen der Jugendsozialarbeit
Qualitätsstandards zur Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach dem KJP NRW
Die Träger landesgeförderter Jugendsozialarbeit in NRW haben sich im Sinne einer Selbstverpflichtung auf Qualitätsstandards verständigt, um die Qualität der Arbeit sicherzustellen, nachvollziehbar zu dokumentieren und die Profile der Angebote in Abgrenzung zu Maßnahmen anderer Rechtskreise (SGB II, SGB III) darzustellen.
An der Entwicklung der Empfehlungen für Qualitätsstandards zur Umsetzung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach dem KJP NRW waren beteiligt:
- die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe
- die Trägerkonferenzen (freie und öffentliche Träger der Jugendsozialarbeit) Rheinland und Westfalen-Lippe
- die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW
Die im Folgenden dargestellten Qualitätsstandards der landesgeförderten Angebote der Jugendsozialarbeit sind eine Grundlage für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen. Qualitätsstandards sichern die Positionierung der Bildungsangebote der Jugendsozialarbeit im Rahmen der kommunalen/regionalen Bildungslandschaften und –netzwerke durch
- eine differenzierte konzeptionelle Beschreibung der Angebote
- eine gemeinsame Grundlage für die fachliche Diskussion
- eine bessere Verankerung in der lokalen und regionalen Kinder- und Jugendförderplanung
- eine Basis für die systematische Evaluation.
Deshalb sind die Qualitätsstandards nicht als Mindestanforderung zu verstehen, sondern dienen der Optimierung der Angebote und Maßnahmen.