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RS Nr. 21/2022 Verfahren zur Antragsstellung 2023 - Brückenprojekte

04.11.2022 LJA

Verfahren zur Antragsstellung 2023 - Brückenprojekte

Mit dem beigefügten Schreiben vom 28.10.2022 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) über die beabsichtigte Weiterführung der „Brückenprojekte“ im Jahr 2023.

Für Maßnahmen, die bereits in 2022 bewilligt und unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden und die in 2023 weiter durchgeführt werden sollen, stehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für 2023 zur Bewilligung zur Verfügung. In Absprache mit dem MKJFGFI NRW werden damit die „fortlaufenden“ Maßnahmen zunächst soweit wie möglich weiterfinanziert, um deren Trägern Planungssicherheit zu gewährleisten.

Für in 2023 neu startende Brückenprojekte kann wie im letzten Jahr eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nr. 1.3.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaus-haltsordnung (LHO NRW) beantragt werden.

Entsprechende Anträge bitte ich bis einschließlich Freitag, 18. November 2022 per Post oder Fax beim LWL-Landesjugendamt zu stellen.

Die Anlage des Antrags (Excel-Tabelle) ist dabei zusätzlich in elektronischer Form an folgende Ansprechperson zu schicken:

Jugendamtsnummer Name Telefon E-Mail
000-074 Silke Lindart 4186 silke.lindart@lwl.org
080-151 Diana Strohbücker 5091 diana.strohbuecker@lwl.org
160, 190 Hans-Jürgen Kersting 3004 hans-juergen.kersting@lwl.org
180, 211 - 215 Diana Strohbücker 5091 diana.strohbuecker@lwl.org
200 Silke Lindart 4186 silke.lindart@lwl.org
216 - 263 Hans-Jürgen Kersting 3004 hans-juergen.kersting@lwl.org
270 - 277 Diana Strohbücker 5091 diana.strohbuecker@lwl.org

 

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Insbesondere die Projektkonzeption des Trägers (4.1 des Antragsformulars) muss aussagekräftig sein, um über den Antrag entscheiden zu können. In der Projektkonzeption sollte der Träger daher insbesondere auf folgende Punkte kurz eingehen:
- Maßnahmenart (Eltern-Kind-Gruppe / Spielgruppe mit oder ohne Eltern bzw. Eltern in Rufnähe / Spielgruppe mit erteilter Betriebserlaubnis / Kindertagespflege / Mobiles Angebot)
- Zielgruppe
- Alter der Kinder
- Gruppengröße
- Inhalte der pädagogischen Arbeit, Tagesabläufe
- Räumlichkeiten
- Durchführungszeiten
- Personalausstattung und Qualifikation

Das Verfahren zur Antragsstellung hat sich im Übrigen nicht geändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie im LWL-Rundschreiben Nr. 14/2015 vom 4. Mai 2015. Die unverändert geltenden Fördergrundsätze sowie die aktualisierten FAQ sind als Anlage dieses Rundschreibens ebenfalls beigefügt.

Auf die sich aus der Coronaschutzverordnung und der in diesem Zusammenhang geltenden Erlass-lage des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ergebenden erforderlichen Schutzmaßnahmen weise ich hin.

 

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