Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe
Junge Menschen und alleinerziehende Mütter und Väter bei ihrem Start in eine selbstbestimmte Zukunft unterstützen
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Bundesfamilienministerium informierte:
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.
Bisher mussten jungen Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Gerade junge Menschen, die nicht bei ihrer eigenen Familie, sondern in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen, brauchen unsere Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Sie haben besondere Herausforderungen zu meistern. Mit dem Gesetz möchten wir ihre Chancen verbessern, unabhängig zu werden und sich eine eigene selbstbestimmte Zukunft aufzubauen. Auch alleinerziehende Mütter und Väter, die Unterstützung für das Leben mit ihrem Kind benötigen, möchte ich mit dem Gesetzentwurf entlasten. Alleine die Verantwortung für sich und ein Kind zu tragen, kann in schwierigen Lebenssituationen sehr herausfordernd sein. Haben diese Mütter und Väter trotzdem die Kraft, einem Job nachzugehen, sollten sie das Einkommen für sich und ihr Kind verwenden können, um mit der Zeit selbständig und unabhängig zu werden.“
Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.