Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Weiterbildungsträger für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Personalverordnung (PersVO) zum KiBiz NRW

Nach den Vorgaben der Personalverordnung (§§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 1 und 2, 11 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 2) ist die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 3 Abs. 2 verpflichtend. Der Kurs muss den inhaltlichen Anforderungen der Anlage zur Personalverordnung entsprechen. Dies wird bei den aufgeführten Bildungsträger der Liste angenommen.

NRW Landkarte von Weiterbildungsträgern

Content

Anbieterübersicht

Weiterbildungsstandorte in Westfalen-Lippe

Weiterbildungsstandorte im Rheinland

Ihr Kontakt zu uns

Haben Sie Hinweise zu den Einträgen auf dieser Karte, dann wenden Sie sich gerne an:

Symbole Briefumschlag, Telefonhörer und @-Zeichen