Weiterbildungsträger für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Personalverordnung (PersVO) zum KiBiz NRW
Nach den Vorgaben der Personalverordnung (§§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 1 und 2, 11 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 2) ist die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 3 Abs. 2 verpflichtend. Der Kurs muss den inhaltlichen Anforderungen der Anlage zur Personalverordnung entsprechen. Dies wird bei den aufgeführten Bildungsträger der Liste angenommen.
NRW Landkarte von Weiterbildungsträgern