Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“ Verfahren zur Antragstellung für den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Juli 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Landesförderung der Sprach-Kitas gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen“ können Kindertageseinrichtungen, die eine Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen (Förderung nordrhein-westfälischer Sprach-Kitas und Fachberatungen) im 2. Halbjahr 2023 erhalten haben, weiter gefördert werden.
I. Rahmenbedingungen
Gefördert werden können zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen, die im 2. Halbjahr 2023 eine Förderung aus dem Landesprogramm erhalten haben. Die in 2023 geförderten Maßnahmen können nahtlos zum 01.01.2024 fortgesetzt werden. Die Stellen müssen gegenwärtig nicht besetzt sein.
Antragsberechtigt für die Fachkräfte der in Ihrem Jugendamtsbezirk liegenden Kitas sowie für die Fachberatungen, bei denen der Sitz des Trägers in Ihrem Jugendamtsbezirk liegt, sind Sie als kommunale Jugendämter. Sie können die Landesförderung gemäß Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie an Kita-Träger und Träger von Fachberatungen weiterleiten.
Die Bewilligungs- und Durchführungszeiträume laufen
a) vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Juli 2024,
b) vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 und
c) vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026,
so dass Maßnahmen, für die in diesen Zeiträumen Ausgaben anfallen, bezuschusst werden können. Für jeden dieser Zeiträume ist ein separater Antrag zu stellen. Im Antrag kreuzen Sie den maßgeblichen Zeitraum bitte an.
Für jeden dieser Zeiträume ist ein separater Antrag zu stellen. Im Antrag kreuzen Sie den maßgeblichen Zeitraum bitte an.
Die Mittel können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
a) Personalkosten einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten zusätzlichen Fachkraft für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben
sowie
b) Personalkosten sozialversicherungspflichtig beschäftigter prozessbegleitender Fachberatungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben.
Zeitraum Förderung
Antragsfristen
Festbetrag
Sprachförderkräfte
Festbetrag
Fachberatung
01.01.2024 -
31.07.2024
31.12.2023
bis zu 14.600 €
bis zu 18.700 €
01.08.2024 -
31.07.2025
31.07.2024
bis zu 25.000 €
bis zu 32.000 €
01.08.2025 -
31.07.2026
31.07.2025
bis zu 25.000 €
bis zu 32.000 €
Höhe der Zuwendung (Festbetrag) für den jeweiligen Durchführungszeitraum
Für den ersten Antragszeitraum 01.01.2024 - 31.07.2024 senden Sie mir Ihre Jugendamtsanträge samt Anlagen bitte ab sofort möglichst bis 31.01.2024, damit von hier die Bewilligungen in die Wege geleitet werden können. Die Zuwendungssumme für den Zeitraum wird in voller Höhe zum 01.05.2024 ausgezahlt, wenn die Bestandskraft des Bescheides bis dahin eingetreten ist.
Zwar handelt es sich bei den Antragsfristen auch für die Folgejahre nicht um materielle Ausschlussfristen, jedoch bitte ich Sie diese möglichst einzuhalten, damit die notwendigen Verfahren zur Prüfung, Bewilligung und Auszahlung eingehalten werden können.
II. Antragsverfahren
Zuwendungsvoraussetzung ist u.a. die Förderung einer Maßnahme im 2. Halbjahr 2023 (4.1 der Richtlinie). Die geförderten Maßnahmen finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid, den Sie im letzten Sommer von mir erhalten haben.
Die Antragsunterlagen, die dem Rundschreiben aus technischen Gründen im pdf-Format beigefügt sind, finden Sie in Kürze im Word- bzw. Excel-Format auf der Internetseite des LWL-Landesjugendamtes.
Für die Trägeranträge sind keine Muster vorgegeben. Ein Musterformular für den Trägerantrag wird unter dem unten angegebenen Link zur Verfügung gestellt.
Ich weise angesichts der Antragsfrist für den ersten Förderzeitraum in Abstimmung mit dem MKJFGFI darauf hin, dass die bereits in 2023 bewilligten Maßnahmen förderunschädlich fortgesetzt werden können, da es sich mit Ziffer 4.1 um eine sogenannte Anschlussförderung handelt, d. h. wesentliches Ziel der Förderung ist die Weiterführung einer bereits geförderten Maßnahme.
Diese Maßnahmen können förderunschädlich fortgesetzt werden auch wenn noch keine Bewilligung vorliegt. Insofern besteht für diese Maßnahmen kein Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns, ein Antrag auf Ausnahme ist daher nicht erforderlich.
Damit die Auszahlung wie vorgesehen zum 01.05.2024 auf Basis eines bestandskräftigen Bescheides erfolgen kann, empfehle ich, den Antrag jedenfalls zeitgerecht zu stellen.
Hinweis zur Weiterleitung der Mittel an Träger:
Bei Ihrer Antragsprüfung und Weiterbewilligung der Zuwendung gemäß Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie an freie/nichtkommunale Kitaträger und Träger von Fachberatungen im Rahmen des Zuwendungsrechts hat unter anderem grundsätzlich eine EU-Beihilfeprüfung nach Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung vom 07.06.216, ABl. C
202 vom 07.06.2016) zu erfolgen. Auf die Ausnahmevorschrift nach Ziff. 2.5 Bildungswesen und Forschungstätigkeiten, Randnummer 29, der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Amtsblattes der Europäischen Union C 262 vom 19. Juli 2016, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Prüfung der Einschlägigkeit und ggf. Berufung auf Ausnahmevorschriften erfolgt in eigener Zuständigkeit.
III. Technische Hinweise
Es ist ausreichend, wenn Sie den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einmal schicken, also entweder
per Post oder Fax oder Mail. Bitte senden Sie die Excel-Datei (Antragsanlage) zusätzlich per E-Mail als xlsx-Datei an sprachkita-foerderung@lwl.org oder
per elektronischer Übersendung. Informationen zur sicheren elektronischen Kommunikation erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/kontakt/
Die oben genannten Unterlagen sowie zusätzlich die Vorlage für den Verwendungsnachweis sowie ein mögliches Muster für Trägeranträge zu Ihrer Verwendung finden Sie in Kürze auf der Internetseite des LWL-Landesjugendamtes Westfalen unter https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/ bei „Förderungen und Formulare – Sprach-Kitas“.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
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