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Praxisintegrierte Qualifizierung Kinderpflege in Kindertageseinrichtungen

18.05.2022 LJA

Praxisintegrierte Qualifizierung Kinderpflege in Kindertageseinrichtungen

Das Land NRW fördert über ein neues Ausbildungsformat eine praxisintegrierte Qualifizierung Kinderpflege über das Programm "Kita-Helfer" und ermöglicht eine Weiterqualifizierung zur qualifizierten Kinderpfleger:in.

Antragsfrist für das Landesförderprogramm verlängert

Rund 5000 Kitahelfer:innen sind im Laufe der Corona Pandemie zu Teammitgliedern in den Kitas geworden. Sie unterstützen die Fachkräfte nicht nur beim Reinigen der Spielzeuge, der Zubereitung des Essens oder dem häufigen Händewaschen der Kinder. Diese Hilfe wird von vielen Fachkräften als sehr entlastend erlebt.

Das Kita-Helfer Programm wird noch bis zum 31.07.2022 fortgeführt. Daran anschließend ist durch eine Weiterqualifizierung eine reguläre Beschäftigung in der Kindertageseinrichtung möglich. Durch das Förderprogramm der Landesregierung können bisherige und künftige Kitahelfer:innen eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpfleger:innen erwerben, um dann dauerhaft in der Kita zu arbeiten. Auch lebensälteren und zugewanderten Menschen bietet sich durch dieses Ausbildungsformat die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln.

Das Qualifizierungsprogramm ist darüber hinaus auch für Umschüler:innen offen. Die Antragsfrist für das Landesförderprogramm wurde jetzt vom 30.04.2022 auf den 15.06.2022 verlängert.

Das PiA Ausbildungsformat

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, dass eine praxisintegrierte Qualifizierung in der Kinderpflege anbietet.

Dieses neue Ausbildungsformat folgt dem Vorbild der PiA Ausbildung für Erzieher:innen, die bereits erfolgreich umgesetzt wurde.

  • Durch die Theorie-Praxis-Verzahnung kann das erlernte Fachwissen praxisnah angewandt werden.
  • Die Verknüpfung der Lernorte Schule und Praxis hat gezeigt, dass der Transfer der Lerninhalte schneller gelingt und zu einem nachhaltigen Kompetenzzuwachs führt.
  • Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre und schließt mit einer Berufsabschlussprüfung zur staatlich geprüften Kinderpfleger:in.
  • Mit der Abschlussprüfung kann auch die Fachoberschulreife erworben werden.
  • Die Qualifizierung zur Kinderpfleger:in wird tarifvertraglich vergütet.

Mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen ist anschließend auch eine Weiterbildungsmöglichkeit über drei Jahre zur sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher:in) möglich, die im Rahmen einer PiA-Ausbildung ebenfalls vergütet wird. Die Unterrichtszeiten am Berufskolleg werden gleichmäßig über die Ausbildungsjahre verteilt. In der Regel findet der Unterricht an 2-3 Tagen in der Woche statt. An den anderen Tagen arbeitet der/die Auszubildende in der Kindertageseinrichtung und wird durch eine Praxisanleitung begleitet.

Antragsverfahren

Kita-Träger, die aus dem KiBiz finanziert werden, können bis zum 15. Juni 2022 Fördermittel zum Landesprogramm beantragen.

Sollen mehrere PiA-Kinderpflege Ausbildungen gefördert werden, stellen die Träger nur einen Antrag für die in seiner Trägerschaft befindlichen Einrichtungen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Interessensbekundungs- und Antragsverfahren:

  • Im ersten Schritt stellt der Träger einen Antrag beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und bekundet damit sein Interesse an der Landesförderung. Es stehen 1500 Weiterbildungsplätze zur Verfügung, gehen mehr Anträge ein, ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs das Auswahlkriterium. Die Prüfung der Förderwürdigkeit und Entscheidung über die Auswahl der Interessensbekundungen liegt anschließend beim ESF in NRW.
  • Im zweiten Schritt werden dann die ausgewählten Kita-Träger zur schriftlichen Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung aufgefordert.

Zugangsvoraussetzungen für die praxisintegrierte Ausbildung

Um an der Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, muss ein Ausbildungsvertrag einer Kindertageseinrichtung von Beginn des neuen Kita-Jahres zum 01.08.2022 vorliegen und mindestens bis zum 31.07.2024 laufend, bestehen (Vorlage bis zum ersten Mittelabruf am 01.11.2022). Ebenso muss eine Schulbescheinigung beim ersten Mittelabruf eingereicht werden. Darüber hinaus ist mit jedem Mittelabruf (in der Regel alle drei Monate) das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu bestätigen. Um die Ausbildung zu beginnen, muss vorab eine sechswöchige Vorqualifizierung absolviert werden. Dies ist auch anstelle der bisherigen Tätigkeit als Kita-Helfer:in möglich und wird ebenso finanziert.

Der Träger kann den Einsatz nach dem KiBiz als „sonstiges Personal“ oder im Rahmen des Kita-Helfer-Programms finanzieren und muss keinen neuen Antrag stellen. Die PiA-Auszubildenden werden auf den Personalschlüssel angerechnet. Sie können im zweiten Ausbildungsjahr anteilig auf Ergänzungskraft-Stunden und nach der Abschlussprüfung analog zu den in § 2 Abs. 4 PvO NRW benannten Ergänzungskräften eingesetzt werden.Die teilnehmenden Personen müssen mindestens einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Fazit

Mit der Personalgewinnungs- und Qualifizierungsstrategie der Landesregierung eröffnet sich für Kitahelfer:innen und Quereinsteiger:innen eine neue praxisintegrierte Ausbildung. Die tarifvertragliche Vergütung der Ausbildung und die Möglichkeit, an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis anzuknüpfen, baut Zugangshürden ab. Durch die Perspektive, an die PiA-Ausbildung Kinderpflege mit einer praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieher:in anschließen zu können, werden attraktive berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten und persönliche Aufstiegschancen eröffnet. Denn das Ziel ist es, mehr Fach- und Ergänzungskräfte zu gewinnen und Personal zu binden, damit allen Kindern die besten Chancen auf eine gute Bildung ermöglicht werden.