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Informationsbroschüre „Netzwerke Kinderschutz (weiter-)entwickeln“ erschienen

03.09.2025 LJA

Impulse zur Umsetzung von § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen kann nicht allein durch Jugendämter sichergestellt werden, sondern ist auf das Engagement von weiteren Fachkräften wie auch von Privatpersonen angewiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Jugendämter mit § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW zur Einrichtung von kommunalen Netzwerkstrukturen im Kinderschutz verpflichtet, über die Verfahrensabsprachen hergestellt, Qualifizierungsmaßnahmen im Kinderschutz angeboten und Bürger:innen über Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden sollen.

Die Informationsbroschüre "Netzwerke Kinderschutz (weiter-)entwickeln", die in Kooperation beider NRW-Landesjugendämter entstanden ist, soll Netzwerkkoordinierende bei der Umsetzung von § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW und Leitungskräfte bei der Aufstellung der entsprechenden Stellen unterstützen. Sie übersetzt die Anforderungen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung regelmäßiger Unklarheiten und formuliert darauf aufbauend Schlüsselfragen für die kommunalspezifische Umsetzung. Damit soll unabhängig vom Prozessstand einen Beitrag zur (Weiter-)Entwicklung der Netzwerkstrukturen im Kinderschutz sowie zur Etablierung der Rolle der Netzwerkkoordinierenden geleistet werden.

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