RS Nr. 2/2023 Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/2024 Meldungen von Strukturänderungen in KiBiz.web
Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/2024 Meldungen von Strukturänderungen in KiBiz.web
Der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/2024 steht ab dem 17.01.2023 in KiBiz.web zur Verfügung.
Ich bitte Sie, die Mittelanmeldung entsprechend Ihrer Jugendhilfeplanung in KiBiz.web zu erstellen und dort spätestens am Mittwoch, 15.03.2023 (Ausschlussfrist gemäß § 1 DVO KiBiz) freizugeben.
Der Antrag ist mir im Anschluss an die Freigabe rechtsverbindlich unterschrieben, entweder per Fax oder per Post, zuzuschicken.
I. Zuschussantrag
Ich weise darauf hin, dass mit Eröffnung des Kindergartenjahres 2023/2024 alle Verwaltungsmodule auf die Web 2.0-Oberfläche umgezogen werden. Das bedeutet, dass Sie sich nach dem Login direkt im Web 2.0-Bereich befinden. Der Web 1.0-Bereich bleibt für die Bearbeitung der Jahre bis 2019/2020 mit seinen bisherigen Funktionen weiterhin über eine Sprungmarke in der grauen Kopfleiste erreichbar. Eine entsprechende Information ist auch auf der Startseite von KiBiz.web veröffentlicht.
Im Vergleich zum Vorjahr weise ich auf folgende inhaltliche Änderungen hin:
a) Anpassung gemäß § 37 KiBiz
Die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz wurde für das Kindergartenjahr 2023/2024 mit 3,46% festgesetzt. Für die Zuschüsse zur Miete gilt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex eine Fortschreibungsrate von 7,64%. Ich verweise diesbezüglich auf mein Rundschreiben Nr. 42/26/2022 vom 23.12.2022.
b) Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeit gemäß § 48 KiBiz
Gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz stellt das Land seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 landesweit einen Betrag von 80 Millionen Euro zur Förderung von Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeit zur Verfügung. Das Budget eines Jugendamtes bleibt somit grundsätzlich so wie im Vorjahr 2022/2023 und wird lediglich um 3,46 % erhöht, da gemäß § 48 Abs. 3 KiBiz ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 auch für den Zuschuss zur Flexibilisierung die Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz gilt.
Ich weise darauf hin, dass für diesen Zuschuss kein Antrag beim Landesjugendamt erforderlich ist.
c) E-Mail-Validierung für die Rollen Jugendamt, Verwaltungsträger, Träger und Einrichtung
Im November 2022 wurde auf der Startseite von KiBiz.web auf eine erforderliche Validierung der in KiBiz.web in den jeweiligen Stammdaten hinterlegten E-Mail-Adressen hingewiesen. Dadurch werden die für eine Kommunikation relevanten E-Mail-Adressen qualitätsgesichert und aktualisiert.
Im System vorhandene, noch nicht validierte E-Mail-Adressen sind durch ein rotes Ausrufezeichen erkennbar. Eine erneute E-Mail-Validierung wird in regelmäßigen Abständen, voraussichtlich einmal im Jahr, für alle Ebenen erforderlich werden.
Soweit noch nicht erfolgt, muss die Rolle Jugendamt vor Freigabe des ersten Zuschussantrags einer Einrichtung durch das Jugendamt für jede Zuständigkeit eine E-Mail-Adresse in seinen Stammdaten validieren.
Gleiches gilt für die Rolle Träger und - soweit vorhanden – für die Rolle Verwaltungsträger und die Rolle Einrichtung, bevor ein Personalbogen, Meldebogen oder Monatsdaten freigegeben werden können.
Zur Validierung wird nach Speicherung einer E-Mail-Adresse ein Link verschickt, der innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden muss. Ich verweise hierzu auch auf den Startseitentext von KiBiz.web.
II. Formeller Beschluss zur Jugendhilfeplanung
Die finanzielle Förderung setzt – wie in den Vorjahren – die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein Rundschreiben Nr. 5/2021 vom 29.01.2021 und die darin enthaltenen Musteralternativen als Unterstützung für Ihre Beschlussvorlage.
III. Strukturänderungen
Strukturänderungen wie Trägerwechsel, neu anzulegende Einrichtungen oder zu löschende Einrichtungen, die für den Zuschussantrag des neuen Kindergartenjahres relevant sind, können im Menüpunkt „Strukturänderungen“ vom Jugendamt gemeldet werden. Die Funktionsweise der Strukturänderungen ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Ich verweise daher auf mein Rundschreiben Nr. 4/2020 vom 24.01.2020.
Bitte melden Sie die Strukturänderungen spätestens bis zum 08.03.2023 in KiBiz.web, damit ich die Änderungen noch vor dem 15.03. bearbeiten und zur Umsetzung freigeben kann.
Für weitere technische Fragen verweise ich auf das KiBiz.web-Handbuch und die KiBiz.web-Hotline 0208-778 99 88 0.