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RS Nr. 31/2025: Fortführung der Brückenprojekte im Jahr 2026

19.11.2025 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen (Brückenprojekte)
hier: Verfahren zur Antragstellung für 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Jahr 2015 stellt das Land Nordrhein-Westfalen Haushaltsmittel für zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund bereit (sog. „Brückenprojekte“). Brückenprojekte sind niedrigschwellige Betreuungsangebote, die den Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern sollen. Sie ersetzen dabei nicht das Regelsystem der Kindertagesbetreuung und sind nicht rechtsanspruchserfüllend im Kontext des § 24 SGB VIII.

Die finanzielle Förderung von Brückenprojekten wird auch im Jahr 2026 weitergeführt. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - für diesen Bereich insgesamt 21 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.

1. Antragstellung 2026

Maßnahmen, die bereits in 2025 über das bestehende Programm der Brückenprojekte gefördert wurden, können in 2026 unter den Vorgaben der Förderrichtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weitergeführt werden. Dabei handelt es sich um Fortsetzungsmaßnahmen im Sinne von Nr. 1.3.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VVG zu § 44 LHO NRW), sodass eine lückenlose Förderung grundsätzlich möglich ist, auch wenn bei Weiterführung der Maßnahme Anfang Januar 2026 noch kein Antrag oder Zuwendungsbescheid vorliegt. Insofern ist für diese Fälle keine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns von mir erforderlich.

Diese Maßnahmen sollen – soweit Ihr Antrag bis zum 28.02.2026 gestellt wird – zunächst vorrangig bewilligt werden, um den Trägern dieser Maßnahmen Planungssicherheit zu gewährleisten.

Für in 2026 neu startende Maßnahmen gilt folgendes: Es ist grundsätzlich möglich, einen Förderantrag für eine neue Maßnahme zu stellen. Solche Anträge werden nachrangig zu fristgerechten Anträgen für Fortsetzungsmaßnahmen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, berücksichtigt. Diese neu startenden Maßnahmen dürfen erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt bzw. hilfsweise eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gemäß Nr. 1.3.1 der VVG zu § 44 LHO NRW erteilt wurde. Eine solche Genehmigung kann gleichzeitig mit Einreichen des Förderantrags bei mir beantragt werden.

Ich weise darauf hin, dass sich aus einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kein Anspruch auf eine spätere Förderung des Projektes ergibt, weder dem Grunde, noch der Höhe nach. Die Förderentscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen.

Antragstellung Träger an örtliches Jugendamt

Für die Beantragung der Träger von Brückenprojekten bei Ihnen als örtliches Jugendamt bleibt der Prozess wie bisher. Der Antragsvordruck für Träger an das Jugendamt sowie die Excel-Tabelle als Anlage zum Antrag sind diesem Rundschreiben beigefügt.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Insbesondere die Projektkonzeption muss aussagekräftig sein, um über den Antrag entscheiden zu können, siehe dazu Ziffer 4.4 der Richtlinie. Bitte nutzen Sie hierfür das diesem Rundschreiben beigefügte Formular zur Antragsanlage für die Projektkonzeption.

Die drei Dokumente können ebenfalls von der Homepage des LWL-Landesjugendamtes unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/

Bitte denken Sie bei fortlaufenden Maßnahmen an die Angabe der Maßnahme-ID aus der Bewilligung des Jahres 2025.

Antragsstellung örtliches Jugendamt an Landesjugendamt

Nach Eingang und Sichtung der entsprechenden Träger-Anträge bei Ihnen ist ein gesammelter Jugendamtsantrag zu stellen. Ihre Antragsstellung an das Landesjugendamt kann ausschließlich digital über das Online-Tool „förderung.NRW“ erfolgen.

Die Antragsstellung wird ab dem 01.12.2025 freigeschaltet sein.

Bitte stellen Sie als örtliches Jugendamt diesen Antrag dort spätestens am Freitag, 28. Februar 2026. Die Plattform ist gemäß Nr. 7.1.1 der Förderrichtlinie verpflichtend für die Antragstellung zu nutzen. Die dem Jugendamtsantrag beizufügenden Unterlagen (Excel-Tabelle sowie Trägeranträge und bei neuen Maßnahmen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn) sind innerhalb der Plattform hochzuladen.

Da der Upload der beizufügenden Unterlagen nur begrenzt möglich ist, empfiehlt es sich ggf. für Jugendämter mit vielen Trägeranträgen, mehrere einzelne Anträge (möglichst nach Trägern getrennt) zu stellen.

Sollten sogenannte Fortsetzungsmaßnahmen erst nach dem 28.02.2026 beantragt werden, werden sie wie neu startende Maßnahmen behandelt, das heißt, diese werden nicht vorrangig bewilligt.

Förderung.NRW erreichen Sie unter folgendem Link:

https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login

Es ist ausreichend, über förderung.NRW den Antrag fristgerecht zu stellen. Eine zusätzliche Übersendung per Post/Fax ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2025 die Mittelabrufe und Verwendungsnachweise der Jugendamtsebene ebenfalls nur noch über förderung.NRW zu erfolgen haben.

2. Förderfähiges Personal

Im Rahmen der Förderung der Personalausgaben soll das eingesetzte Personal wie bisher über eine grundsätzliche pädagogische Qualifikation verfügen. Für weitere Informationen verweise ich auf die beigefügten FAQ.

3. Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind unter Nummer 5.4.1 der Förderrichtlinie mit Negativ-Beispielen zu nicht förderfähigen Kosten und Ausgaben zu entnehmen. Diese sind nicht abschließend. Zudem verweise ich im Übrigen auf die beigefügten FAQ und den beigefügten Erlass des MKJFGFI.

4. Unfallversicherungsschutz

Hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes der Brückenprojekte verweise ich auf den beigefügten Erlass des MKJFGFI und mein Rundschreiben Nr. 27/2024 vom 29.07.2024.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse brueckenprojekte@lwl.org gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag

gez.

Andreas Bönkhoff