RS Nr. 11/2026 Fortbildungsförderung 2026
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 30 Haushaltsgesetz NRW)
hier: Informationen zum Förderverfahren 2026
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 12.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch Fachbezogene Pauschalen erfolgt auch im Jahr 2026.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen den entsprechenden Erlass des MKJFGFI vom 12.03.2026, die für das Jahr 2026 geltenden Fördergrundsätze und zwei FAQ-Listen mit ergänzenden Informationen, sowie eine Liste über die Höhe der fachbezogenen Pauschale je Jugendamt im Jahr 2026.
Änderungen im Förderverfahren haben sich gegenüber dem Jahr 2025 nicht ergeben.
Die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschale erfolgt weiterhin über das KiBiz.web-Modul „Fortbildungsmaßnahmen“.
Im Rahmen Ihrer Bewilligung sind die Mittel für die Fortbildungsbereiche der frühkindlichen Bildung (Ziffer 2.1 -2.7) und die Mittel für den Bereich Kinderschutz (Ziffer 2.8) separat anzugeben. Auf diese Weise wird systemseitig sichergestellt, dass Mittel für die Themenfelder der früh-kindlichen Bildung nicht für Fortbildungen im Kinderschutz genutzt werden und umgekehrt. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass für den Fortbildungsbereich, für den keine Bewilligung erfolgt, aus systemtechnischen Gründen zwingend eine Bewilligungssumme von 0,00 Euro anzugeben ist.
Ich bitte, die Träger darauf hinzuweisen, dass die gewährten Mittel auch lediglich für Fortbildungen verwendet werden dürfen, die dem gewährten Förderbereich (Fortbildungsbereiche der frühkindlichen Bildung, Ziffer 2.1 -2.7, bzw. dem Bereich Kinderschutz, Ziffer 2.8) zugeordnet werden können. Über den Bewilligungsbetrag hinausgehende Mittel je Förderbereich sind nicht förderfähig und vom Träger selbst zu tragen.
Einen Bescheid über die Ihnen zur Verfügung stehenden Pauschalmittel erhalten Sie in Kürze. Die Auszahlung der Mittel erfolgt wie bisher auch in zwei Raten zum 30.04.2026 und zum 31.10.2026, sofern der jeweilige Bescheid bestandskräftig ist.
Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:
Finanzielle Förderung:
Andrea Averbeck 0251/591-7689 andrea.averbeck@lwl.org
Silke Lindart 0251/591-4186 silke.lindart@lwl.org
Andreas Bönkhoff 0251/591-8570 andreas.boenkhoff@lwl.org
Inhaltliche Rückfragen zu den Qualifizierungsmaßnahmen:
„Frühkindliche Bildung“, „Professionalisierung der Praxisanleitung“, „Kinderschutz in der Kinder-tagesbetreuung“
Marco Lehmann 0251/591-1590 marco.lehmann@lwl.org
„Alltagsintegrierter Sprachbildung“, „Inklusion“,
Cornelia Spitmann 0251/591-1592 cornelia.spitmann@lwl.org
„Inklusion“, „Beobachtung und Dokumentation“, „Medienbildung / Medienkompetenz in der Kindertagesbetreuung“
Claudia Freitag 0251/591-8279 claudia.Freitag@lwl.org
„Kindertagespflege“
Beatrice Prinz 0251/591-8385 beatrice.prinz@lwl.org
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.
Andreas Bönkhoff
- Rundschreiben Nr. 11/2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage FAQ Orga Fachbezogene Pauschalen 2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage Erlass LWL 2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Anlage Förderungsgrundsätze 2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Berechnung Fachbez. Pauschale 2026
- Anlage FAQ Inhalte der Fortbildungen 2026 (pdf, nicht barrierefrei)