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RS Nr. 4/2026 KiBiz-Zuschussantrag für KGJ 2026-2027

21.01.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)

Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2026/2027
Meldungen von Strukturänderungen in KiBiz.web

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2026/2027 steht ab heute in KiBiz.web zur Verfügung.

Ich bitte Sie, die Mittelanmeldung entsprechend Ihrer Jugendhilfeplanung in KiBiz.web zu erstellen und dort spätestens am Montag, 16.03.2026 (Ausschlussfrist gemäß § 1 DVO KiBiz) freizugeben. Schicken Sie mir bitte im Anschluss an die Freigabe den unterschriebenen Jugendamtsantrag per Post, per Fax oder per E-Mail zu.

Ich weise auf folgende Punkte hin:

I. Anpassungen in KiBiz.web gemäß § 37 KiBiz

Die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz wurde für das Kindergartenjahr 2026/2027 mit -0,14 % festgesetzt. Für die Zuschüsse zur Miete gilt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex eine Fortschreibungsrate von 2,23 %. Ich verweise diesbezüglich auf mein Rundschreiben Nr. 1/2026 vom 06.01.2026.

Die Kindpauschalen sowie die Zuschüsse zur Kindertagespflege, Miete, Familienzentren und plusKITAs werden in KiBiz.web entsprechend systemseitig mit den angepassten Sätzen ausgewiesen.

II. Mietzuschüsse gemäß § 34 KiBiz

Hinsichtlich der Gewährung von Mietzuschüssen sowie der Anrechnung von Investitionsförderungen auf die Mietzuschüsse gemäß § 34 KiBiz in Verbindung mit § 9 DVO KiBiz verweise ich auf den Runderlass des Ministeriums vom 24.11.2025 (Mieterlass-KiBiz). Er wurde mit Rundschreiben Nr. 34/2025 vom 03.12.2025 veröffentlicht und ersetzt alle bisherigen Reglungen.

III. Zuschüsse für plusKITAs (§ 45 KiBiz) und Flexibilisierung der Betreuungszeiten (§ 48 KiBiz)

Gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 4 KiBiz ist das Jugendministerium als Oberste Landesjugendbehörde berechtigt, die Verteilung der Mittel nach §§ 45 und 48 KiBiz durch Rechtsverordnung ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 neu festzusetzen.

Das Ministerium beabsichtigt, auch für das Kindergartenjahr 2026/2027 dieselben bisherigen Kriterien weiter Anwendung finden zu lassen, d. h. das Gesamtbudget pro Jugendamt ändert sich nur aufgrund der Änderung der Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz. Eine diesbezügliche Rechtsverordnung wird in Kürze erwartet.

Im Hinblick auf den Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten wird sich dies in KiBiz.web systemseitig erst im Modul Leistungsbescheid und nicht im Modul Zuschussantrag zeigen, da hierfür kein Antrag beim Landesjugendamt erforderlich ist und der Zuschuss automatisch in der neuen Höhe gewährt wird.

IV. Zuschuss zur Qualifizierung gemäß § 46 KiBiz

Ich empfehle, ausschließlich diejenigen Plätze im Zuschussantrag zu berücksichtigen, bei denen bereits feststeht, dass in der Einrichtung entsprechend ausgebildet wird. Für zusätzliche Plätze, die kurzfristig vor Beginn des Kindergartenjahres oder im laufenden Kindergartenjahr besetzt werden, besteht die Möglichkeit der Nachmeldung zum 01.02.2027 und 31.07.2027. Auf diese Weise ist eine bedarfsgerechte Abrechnung möglich und aufwendige Rückabwicklungen für nicht besetzte Plätze werden vermieden.

V. Zuschuss zur Fachberatung gemäß § 47 KiBiz

Der Zuschuss zur Fachberatung für Kindertagespflege errechnet sich aus der Anzahl der beantragten Kindertagespflegepersonen. Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen des Zuschussantrags nur die Kindertagespflegepersonen berücksichtigt werden können, die in 2026/2027 voraussichtlich tatsächlich tätig sein werden.

VI. Formeller Beschluss zur Jugendhilfeplanung

Die finanzielle Förderung setzt – wie in den Vorjahren – die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege.

Aus den Erkenntnissen der Vorjahre weise ich insbesondere auf die Notwendigkeit hin, neben der Anzahl der geplanten Plätze in Kindertagespflege auch die Anzahl der Kindertagespflegepersonen auszuweisen und die Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung nach den Altersgruppen U3/Ü3 getrennt anzugeben. Daher empfehle ich Ihnen, mein Rundschreiben Nr. 5/2021 vom 29.01.2021 und die darin enthaltenen Musteralternativen als Unterstützung für Ihre Beschlussvorlage zu nutzen.

Daneben dürfte bezüglich der Förderung nach § 45 KiBiz (plusKITA-Einrichtungen) in allen Fällen eine neue Beschlussfassung erforderlich sein, in denen die Gültigkeit der bisherigen Beschlüsse zum 31.07.2026 enden wird. Da der plusKITA-Zuschuss formal nicht an die Antragsfrist 15.03.2026 gebunden ist, wäre eine diesbezügliche Beschlussfassung auch zu einem späteren Zeitpunkt akzeptabel, solange sie vor Beginn des Kindergartenjahres erfolgt. Bei der Beschlussfassung bitte ich zwingend zu beachten, dass die Verteilung der plusKITA-Mittel auf die jeweiligen Einrichtungen Ihres Jugendamtsbezirks mindestens in Höhe des Mindestbetrags nach § 45 Abs. 2 KiBiz (in 2026/2027 37.902,29 Euro) erfolgen muss.

VII.  Stammdatenkontrolle / Strukturänderungen

Für jeden Zuschussantrag sind die Stammdaten zu prüfen und zu bestätigen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Träger-Stammdaten auf Einrichtungsebene in KiBiz.web, die auf der Startseite mit Datum vom 21.10.2025 veröffentlicht wurden.

Strukturänderungen wie Trägerwechsel, neu anzulegende Einrichtungen oder zu löschende Einrichtungen, die für den Zuschussantrag des neuen Kindergartenjahres relevant sind, können im Menüpunkt „Strukturverwaltung“ vom Jugendamt gemeldet werden. Auf die Neuerungen im Prozess „Trägerwechsel“, die Sie der Startseite von KiBiz.web, Mitteilung vom 04.11.2025, entnehmen können, weise ich hin. Im Übrigen ist die Funktionsweise der Strukturänderungen unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

Bitte melden Sie die Strukturänderungen spätestens bis zum 09.03.2026 in KiBiz.web, damit ich die Änderungen noch vor dem 15.03.2026 bearbeiten und zur Umsetzung freigeben kann.

Für weitere technische Fragen verweise ich auf das KiBiz.web-Handbuch und die KiBiz.web-Hotline 0208-778 99 88 0.

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.

Corinna Feldkamp