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Verfahrensablauf bei Zuständigkeitswechsel – Vereinbarung des LWL-Arbeitskreises Wirtschaftliche Jugendhilfe

01.02.2020 LJA

Unnötige Verzögerungen vermeiden

Bei Zuständigkeitswechseln nach §§ 86 ff. SGB VIII tauchen in der Praxis immer wieder Fragen zu den erforderlichen Unterlagen auf, was oft zu unnötigen Verzögerungen führt.

Um diesen Prozess zu optimieren, haben sich die Jugendämter der Arbeitskreise WiJu Nord und Süd des LWL-Landesjugendamts auf eine gemeinsame Empfehlung geeinigt. Diese soll als Leitlinie für alle Jugendämter in Westfalen-Lippe dienen und die Fallübergabe vereinfachen. Zudem wird eine kontinuierliche Hilfeleistung sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Jugendhilfeträger sichergestellt. Ziel ist es, innerhalb von sechs Wochen eine endgültige Entscheidung über die Zuständigkeit treffen zu können.