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RS Nr. 17/2025: Förderung Antragsverfahren Sprach-Kitas 2025/26

06.06.2025 Aisha Roy

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Kindertagesbetreuung
Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsar-beit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“
Hier: Verfahren zur Antragstellung für den Zeitraum 01. August 2025 bis 31. Juli 2026
Mein Rundschreiben Nr. 24/2024 vom 04. Juli 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben Nr. 24/2024 vom 04. Juli 2024 hatte ich Sie über die oben genannte Förder-richtlinie zur Gewährung der Landesförderung der Sprach-Kitas sowie grundsätzliche Eckpunkte zur Antragstellung informiert.

Im Folgenden kann ich Ihnen nun Hinweise zum Antragsverfahren für den Förderzeitraum vom 01. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 geben.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen haben sich keine grundsätzlichen Änderungen ergeben.

I. Rahmenbedingungen
Wie bereits im vorherigen Förderzeitraum (01. August 2024 bis 31. Juli 2025) können zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen, die im Jahr 2023 eine Förderung aus dem Landesprogramm erhalten haben, gefördert werden. Dies gilt auch, wenn diese im Förderzeitraum 2024/2025 bisher keine Förderung erhalten haben. Eine Re-aktivierung bereits vom Land in 2023 geförderter Maßnahmen ist möglich. Die Stellen müssen gegenwärtig nicht besetzt sein. (vgl. Ziffer 4.1 der Richtlinie). Laufende Maßnahmen können naht-los zum 01. August 2025 fortgesetzt werden.

Auf den mit Rundmail vom 14. Mai 2025 veröffentlichten Erlass des Ministeriums für Kinder, Ju-gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) vom 05. Mai 2025 zum ausdrücklich zusätzlichen Einsatz der Sprachförderkräfte weise ich an dieser Stelle zur Vollständigkeit hin. Der Erlass ist in der Anlage nochmals beigefügt.

Nach Nr. 1 der Richtlinie zu den Sprach-Kitas besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bewilligungen der Anträge stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber.

Antragsberechtigt gegenüber dem Landesjugendamt sind weiterhin Sie als kommunale Jugendämter. Sie können die Landesförderung gemäß Nr. 3.2 der Förderrichtlinie an Kita-Träger und Trä-ger von Fachberatungen weiterleiten. Diesbezüglich weise ich insbesondere auf Nr. 3.2 der För-derrichtlinie hin, wonach im Rahmen des Zuwendungsrechts unter anderem grundsätzlich eine EU-Beihilfeprüfung nach Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung vom 07. Juni 216, ABl. C 202 vom 07. Juni 2016) zu erfolgen hat.

Für den Förderzeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 können Mittel beantragt werden für:

a. Personalkosten einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten zusätzlichen Fachkraft für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben mit einem Festbetrag bis zu 25.000 Euro

sowie

b. Personalkosten sozialversicherungspflichtig beschäftigter prozessbegleitender Fachbera-tungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben mit einem Festbetrag bis zu 32.000 Euro.

II. Antragsverfahren
1. Antragstellung Träger an örtliches Jugendamt
Für die Beantragung der Träger bei Ihnen als örtliches Jugendamt bleibt der Prozess wie bisher.

Den Muster-Antragsvordruck für Träger an das Jugendamt sowie die Excel-Tabelle als Anlage zum Antrag und die Förderrichtlinie finden Sie in Kürze auf der Homepage des LWL-Landesjugendamtes unter https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/ bei „Förderungen und Formulare – Sprach-Kitas“.

2. Antragstellung örtliches Jugendamt an Landesjugendamt
Nach Eingang und Sichtung der entsprechenden Träger-Anträge bei Ihnen ist ein gesammelter Jugendamtsantrag zu stellen. Dieser Prozess wurde neugestaltet, so dass Ihre Antragstellung an das Landesjugendamt nun ausschließlich digital erfolgt über das Online-Tool förderung.NRW.

Die dem Jugendamtsantrag beizufügende Unterlage (Excel-Tabelle) ist innerhalb der Plattform förderung.NRW hochzuladen.

Bitte reichen Sie Ihren Jugendamtsantrag für diesen dritten Bewilligungszeitraum vom 01. August 2025 bis 31. Juli 2026 ab sofort bis möglichst 31. Juli 2025 ein, indem sie diesen im genannten Online-Tool freigeben.

Es ist ausreichend, den Antrag in förderung.NRW fristgerecht freizugeben. Die zusätzliche Übersendung der Antragsunterlagen per Post/Fax oder Mail ist nicht erforderlich.

Es handelt sich bei der genannten Antragsfrist zwar nicht um eine materielle Ausschlussfrist, jedoch bitte ich Sie diese möglichst einzuhalten, damit die notwendigen Verfahren zur Prüfung, Bewilli-gung und Auszahlung eingehalten werden können. Die Auszahlung der Zuwendungssumme erfolgt nach Nr. 7.3 der Richtlinie zum 01. Oktober 2025 und zum 01. April 2026, sofern die Bestandskraft des Bescheides bis dahin eingetreten ist.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die beantragten Mittel auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 aufzuteilen sind.

Beachten Sie hierbei bitte, dass bei der Verteilung der Fördermittel nicht der Button „Automatische Verteilung“ genutzt wird, sondern die Verteilung entsprechend der Excel-Tabelle manuell vorge-nommen wird (siehe „Info“).

Online-Tool förderung.NRW erreichen Sie unter folgendem Link:
https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login

Eine Hilfestellung zur Registrierung und Anmeldung ist diesem Rundschreiben als Handreichung beigefügt.

Grundsätzlich müssten bereits Benutzerdaten in Ihren Häusern dazu vorliegen, da die Antragstellung weiterer Förderprogramme, z. B. „kinderstark - NRW schafft Chancen“ und „Brückenpro-jekte“, bereits über diese Plattform erfolgt. Falls keine Zugangsdaten existieren, können Sie sich auf der Anmeldeseite von förderung.NRW neu registrieren.

Es ist beabsichtigt, förderung.NRW ebenfalls für die Einreichung von Verwendungsnachweisen der Jugendamtsebene bereitzustellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit.

Der technische Support von förderung.NRW ist erreichbar über den Button „Support“ auf der Anmeldeseite.

Für Fragen zur Förderung (Antragstellung, Bewilligung, Verwendungsnachweis) nutzen Sie bitte die Mailadresse sprachkita-foerderung@lwl.org.

Darüber hinaus bitte ich, die Träger um Zusendung der Kontaktdaten der Sprachfachberatungen zur gezielten Information der Kräfte an Frau Cornelia Spitmann, E-Mail: cornelia.spitmann@lwl.org, zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Im Auftrag
gez. Barbara Thüner