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RS Nr. 13/2025: Kindertagesbetreuung: Statistik über die Meldungen nach § 47 SGB VIII Abs. 1 Nr. 2

20.05.2025 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Abruf der Statistik über die Meldungen nach § 47 SGB VIII Abs. 1 Nr. 2 in Kibiz.web durch die Jugendämter
Hinweise zur datenschutzkonformen Nutzung bzw. Veröffentlichung der Statistik

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Wochen können Sie die Ihren Jugendamtsbezirk betreffende Statistiken über die Meldungen nach § 47 SGB VIII Abs. 1 Nr.2 selbst aus KiBiz.web abrufen. Diese Befugnis besteht vor dem Hintergrund der Gesamtverantwortung der Jugendämter für die Jugendhilfe im jeweiligen Jugendamtsbezirk. Sie soll insbesondere dazu dienen, im Rahmen der Jugendhilfeplanung Angebote weiterentwickeln und gestalten zu können. In dem entsprechenden KiBiz.web-Modul kann zum einen eine Statistik für Personalausfallmeldungen und auch zu allen anderen Meldungen, welche keine Personalausfallmeldungen sind, erstellt werden. Der Zeitraum der Datengrundlage für die entsprechende Statistik kann frei gewählt werden.

Erhalten Sie Anfragen auf Herausgabe der Statistik über Meldungen nach § 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII, wird seitens der Landesjugendämter auf die Gewährleistung einer datenschutzkonformen Veröffentlichung der Statistik hingewiesen, um eine Rückverfolgbarkeit auf einzelne Träger bzw. Kindertageseinrichtungen zu vermeiden.

Seit Jahresbeginn wird die Statistik über die Personalunterbesetzungsmeldungen nach § 47 SGB VIII in westfälisch-lippischen Kitas durch das LWL Landesjugendamt Westfalen-Lippe bei entsprechenden Anfragen grundsätzlich jugendamtsspezifisch, d.h. auf Basis aller meldenden Jugendämter an die anfragende Stelle weitergegeben, soweit diese ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Ein solches kann sich beispielsweise aus § 4 Landespressegesetz NRW und § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW ergeben. Das LWL Landesjugendamt Westfalen-Lippe anonymisiert die Statistik bei Herausgabe an die anfragende Stelle entsprechend. Hierzu wurde ein zweistufiges Verfahren entwickelt, welches als Orientierung beispielhaft aufgezeigt werden soll:

1. Stufe:
In einem ersten Schritt werden hierzu in einer Zeile alle kritischen Werte, die den Wert „<5“ aufweisen identifiziert und durch ein „x“ ersetzt.

2. Stufe:
In einem zweiten Schritt werden in der betroffenen Zeile weitere Ersetzungen von Werten durch ein „x“ vorgenommen, um die Rückrechenbarkeit der im ersten Schritt vorgenommenen Löschung und damit eine mögliche Identifizierung der Träger bzw. Kindertageseinrichtung zu verhindern. Bei Kategorien, in denen keine Meldung vorliegt, verbleibt es in dem jeweiligen Feld bei dem Wert „0“.
Ist die Gesamtzahl der Meldungen in einer Zeile „<5“, werden alle Werte in dieser Zeile durch ein „x“ ersetzt, inklusive jene deren Wert „0“ ist.

Im Anhang finden Sie eine Tabelle, anhand derer die schrittweise Anonymisierung beispielhaft aufgezeigt wird.

Inwieweit dieses oder ein anderes Verfahren zur Anonymisierung der Statistik in den einzelnen Jugendamtsbezirken angewendet werden kann, ist in eigener Zuständigkeit zu prüfen.

Bei der Herausgabe der Statistik aller anderen Meldungen, welche keine Personalausfallmeldungen sind, ist ebenfalls auf die Wahrung des Datenschutzes und eine entsprechende Anonymisierung der Daten zu achten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag

gez. Claudia Rauscher
Sachbereichsleitung Fachberatung Kindertagesbetreuung