Änderungen zum 01.11.2025 und 01.08.2026 durch das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Rundschreiben möchte ich Sie über neue Meldepflichten der Jugendämter zum Ausländerzentralregister (AZR) informieren, die zum 01.11.2025 sowie 01.08.2026 in Kraft treten und für
Sie daher zu beachten sind.
Zum 08.05.2024 trat das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländerund Sozialrecht (DÜV-AnpassG, BGBl I 2024, 152) mit gesplitteten Inkrafttretensregelungen in Kraft. Dieses Gesetz regelt neu die Verpflichtungen zur Datenübermittlung sowie der Berechtigungen zur Datenabfrage nach dem Ausländerzentralregistergesetz (AZRG).
Gem. Art. 1 des DÜVAnpassG treten zum 01.11.2025 die neuen Vorschriften § 2 Abs. 2 Nr. 3a AZRG sowie § 3 Abs. 1 Nr. 6a AZRG in Kraft, die die Zulässigkeit der Speicherung von Daten im AZR sowie Inhalte der zu speichernden Daten regeln.
Danach sind neu die Jugendämter und Unterhaltsvorschusskassen verpflichtet, Daten von leistungsbeziehenden Ausländer:innen i. S. d. § 2 AZRG mitzuteilen, wenn diese existenzsichernde Leistungen nach dem SGB VIII und/oder Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) beziehen. Ferner wurde entsprechend die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 8 AZRG neu gefasst, der die übermittelnden Stellen und die Inhalte der Datenübermittlung bestimmt. In der neuen Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 8 AZRG finden sich entsprechend nun auch die Jugendämter und die Unterhaltsvorschusskassen, da sie die o. g. Daten an das AZR übermitteln. Gemeldet werden müssen alle Ausländer:innen, die der § 2 AZRG aufführt, soweit Ihnen existenzsichernde Leistungen nach SGB VIII oder UhVorschG bewilligt wurden.
Geändert wurde ferner auch § 18a Satz 1 Nr. 9a AZRG. Diese Regelung bestimmt die Datenübermittlung an das Jugendamt, wenn Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden. Auch der § 18d AZRG wurde geändert, die Regelung beinhaltet die Daten, die an die Jugendämter übermittelt werden – und hier kommen die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen als neue Stellen hinzu, an die Daten übermittelt werden.
Schließlich müssen Jugendämter und Unterhaltsvorschusskassen gem. § 30 Abs. 1 AZRG n. F. nun verpflichtend ab 01.11.2025 zum ARZ melden, ob bei Fällen früherer Leistungsgewährung die Inanspruchnahme von Ausländer:innen, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, erfolglos war.
Ferner bestimmt die Regelung § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8c AZRG n. F. nun – ab dem 01.08.2026 eine verpflichtende Teilnahme am automatisierten Datenabruf für Jugendämter und Unterhaltsvorschusskassen. Bislang war eine Teilnahme am automatisierten Datenabruf aus dem AZR für die Jugendämter lediglich „möglich“. Damit sind bis zum 01.08.2026 die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen automatisierten Datenabruf zu schaffen.
Für die Umsetzung dieser neuen Meldepflichten gibt es nach Mitteilungen aus der Praxis bereits Anpassungen (neue Schnittstellen) der vielerorts genutzten Softwareprogramme.
Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Auf unseren Internetseiten verwenden wir Cookies. Ein Cookie ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Webbrowser auf dem Computer des Betrachters („Client“) platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript (etwa JavaScript) in der Website erzeugt. Der Client sendet die Cookie-Information bei späteren, neuen Besuchen dieser Seite mit jeder Anforderung wieder an den Server. Um Ihnen eine angenehmere Erfahrung zu bieten, nutzen wir Cookies beispielsweise zum Speichern Ihrer Spracheinstellungen oder zur Erhebung von anonymen statistischen Daten, mit welchen wir das Besuchererlebnis/die Ergonomie auf unseren Online-Diensten optimieren können.
Cookies helfen uns dabei, unser digitales Angebot besser zu gestalten. Dabei setzen wir eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern wie z.B. YouTube oder Google ein.
Sie können hier oder in Ihren Browsereinstellungen das Setzen von technisch nicht erforderlichen Cookies einschränken, verhindern oder widerrufen. Sie können auch die automatische Löschung von Cookies bei der Schließung des Browserfensters veranlassen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Cookies und der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unten finden Sie die Cookies in Kategorien aufgeteilt, wobei Sie die Kategorie mittels Opt-in aus- oder abwählen können.
Diese Cookies und Services sind nötig, damit Sie unsere Online-Dienste besuchen und deren Features verwenden können. Ohne sie können zum Beispiel Services wie Login (Sessions), Spracheinstellungen, Einkaufswagen und Privacy-Einstellungen sowie sicherheitsrelevante Services nicht bereitgestellt werden. Mit Ausnahme des Logins (Sessions), werden keine schützenswerten Informationen gesammelt, welche Sie identifizieren können. Die Verwendung der unbedingt (technisch) erforderlichen Cookies können Sie nicht abwählen, da ohne diese eine Nutzung der Seite nicht möglich ist (vgl. § 25 Abs. 2 TTDSG).
lwl-tutorial
Notwendig für die Navigation durch die Seitenebenen zur Anzeige der Unterseiten in der Navigation.
Lebenszeit: Dauerhaft
django_language
Bestimmt die bevorzugte Sprache des Besuchers. Ermöglicht der Webseite, beim erneuten Besuch des Besuchers die bevorzugte Sprache festzulegen.
Lebenszeit: 1 Jahr
csrftoken
Hilft, Cross-Site Request Forgery- (CSRF-) Angriffe zu verhindern.
Lebenszeit: 1 Jahr
Facebook Pixel
Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt. Die dadurch erhaltenen Informationen über die Websitenutzung werden ausschließlich an unsere Server übertragen und in Nutzungsprofilen zusammengefasst. Eine Weitergabe der erfassten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die IP-Adressen werden anonymisiert (IPMasking), sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
_pk_id*
Erfasst Statistiken über Besuche des Benutzers auf der Website, wie z.B . die Anzahl der Besuche, durch schnittliche Verweildauer auf der Website und welche Seiten gelesen wurden.
Lebenszeit: 1 Jahr
Domäne: piwik.lwl.org
_pk_ses*
Wird von Piwik Analytics Platform genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nach zu verfolgen.
Lebenszeit: 1 Tag
Domäne: piwik.lwl.org
_pk_ref.*
Speicherung der ID der Herkunftsseite (referrer ID)
Lebenszeit: 6 Monate
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
NID
Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Lebenszeit: 6 Monate
Domäne: google.com
PREF
Dieses cookie speichert Ihre Präferenzen und andere Informationen, insbesondere bevorzugte Sprache, wie viele Suchergebnisse auf Ihrer Seite angezeigt werden sollen und ob Sie den SafeSearch-Filter von Google aktivieren möchten oder nicht.
Lebenszeit: 2 Jahre
Domäne: .youtube.com
CONSENT
Lebenszeit: 6 MONATE
Domäne: .youtube.com
VISITOR_INFO1_LIVE
Hierbei handelt es sich um ein Cookie, das YouTube setzt, um die Bandbreite des Nutzers zu berechnen.
Lebenszeit: 6 Monate
Domäne: .youtube.com
YSC
Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer gesehen hat, zu behalten.