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Arbeitshilfe: Qualitätsstandards für Beistände

08.07.2025 LJA

Kategorie: Veröffentlichungen

Schlagwort: Beistandschaften

Qualitätsstandards für Beistände

Der überregionale Arbeitskreis der Beistände in NRW hat seit 2013 Qualitätsstandards für Beistände erarbeitet, die von den beiden Landesjugendämtern in NRW herausgegeben werden. Bei Bedarf werden die Arbeits- und Orientierungshilfen vom überregionalen Arbeitskreis unter Leitung der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter aktualisiert.

 

Hier finden Sie die jeweils aktuelle Fassung:

 

 

Arbeitshilfe: Qualitätsstandards für Beistände – Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung des Betreuungsunterhalts gemäß § 1615l BGB. Um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, muss der Fachdienst Beistandschaft auch diesen Unterhaltsanspruch kennen und vermitteln können. Der Betreuungsunterhalt spielt in Seminaren und Fachzeitschriften meistens eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren sind die Rechtsprechung und Kommentare auf diesem Gebiet nicht einheitlich. Resultierend daraus hat der überregionale Arbeitskreis der Beistände in NRW diese Arbeits- und Orientierungshilfe entwickelt. Sie soll dem Fachdienst Beistandschaft, insbesondere durch die folgenden Berechnungsbeispiele, ein einheitliches Arbeiten ermöglichen und bei der täglichen Praxis helfen. Die Arbeits- und Orientierungshilfe wird in regelmäßigen Abständen modifiziert.

Arbeitshilfe: Qualitätsstandards für Beistände - Leistungsprofil des Beistandes

Diese Arbeitshilfe wurde ursprünglich von den beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern in Zusammenarbeit mit dem überregionalen Arbeitskreis der Beistände in NRW erarbeitet und zuletzt im Jahr 2013 überarbeitet. Im Zuge der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde sie nun umfassend aktualisiert. Ziel der Arbeits- und Orientierungshilfe ist es, den örtlichen Jugendämtern eine fachliche Orientierung zu bieten und sie bei der Umsetzung ihrer Aufgaben im Bereich Beistandschaften zu unterstützen. Mit dieser fünften Auflage erhalten Sie eine überarbeitete Fassung der Qualitätsstandards für den Fachdienst Beistandschaft, die sowohl rechtliche Neuerungen als auch inhaltliche Anpassungen berücksichtigt – letztere wurden durch aktuelle Gerichtsurteile und die gesellschaftliche Entwicklung notwendig. Die Arbeits- und Orientierungshilfe wird in regelmäßigen Abständen modifiziert.

Arbeitshilfe: Qualitätsstandards für Beistände – Volljährigenunterhalt

Junge Volljährige haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Um diesem Rechtsanspruch junger Menschen gerecht werden zu können, muss der Fachdienst Beistandschaft im Rahmen der Beratung und Unterstützung nach § 18 Absatz 4 SGB VIII die Unterhaltsansprüche Volljähriger kennen und vermitteln können.

Wegen der nicht einheitlichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet und unterschiedlicher Meinungen in Kommentaren, Fortbildungen und Fachzeitschriften hat der überregionale Arbeitskreis der Beistände in Nordrhein-Westfalen diese Arbeits- und Orientierungshilfe zum Volljährigenunterhalt entwickelt. Sie soll zumindest in Nordrhein-Westfalen ein einheitliches Arbeiten im Fachdienst Beistandschaft ermöglichen und die tägliche praktische Arbeit erleichtern.

Die Arbeits- und Orientierungshilfe wird in regelmäßigen Abständen modifiziert.

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