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Arbeitshilfe: Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren

20.10.2025 LJA

Arbeitshilfe: Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren ist in seinen wesentlichen Teilen zum 17.12.2019 in Kraft getreten. Grundlage ist die vom EU-Parlament und -Rat im Mai 2016 erlassene Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für junge Menschen, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Diese trat im Juni 2016 in Kraft und enthielt eine Umsetzungsfrist in nationales Recht bis Juni 2019.

Die Rolle der Jugendhilfe im Strafverfahren (künftig: JuhiS) erfährt dadurch eine deutliche Stärkung. Ihre frühere (vor der ersten Vernehmung) und verbindlichere Beteiligung folgt aus der starken Akzentuierung des Schutzgedankens, der sich auch im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wiederfindet.

Die vorliegende Arbeitshilfe, erarbeitet in einer Arbeitsgruppe von Fachkräften der JuhiS aus der Praxis, berücksichtigt alle Neuerungen für das Jugendstrafverfahren und hier im Besonderen für die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren. Mit den Neuregelungen sind deutliche Veränderungen für die Praxis der JuhiS verbunden.

Wichtig ist dabei vor allem die Ausrichtung an den Vorgaben des § 52 SGB VIII und den Grundsätzen der Jugendhilfe. Diese betonen die Ressourcenorientierung, die Partizipation und die Förderung junger Menschen sowie die Orientierung am Kindeswohl und an ihren individuellen Bedarfen. Diese Ausrichtung zeigt sich in den überarbeiteten Kernprozessen, die sich seit der erstmaligen Veröffentlichung in der Arbeitshilfe aus dem Jahr 2016 in der Praxis vor Ort bewährt haben.

Aus der Praxis für die Praxis - das ist die Devise dieser Arbeitshilfe. Sie unterstützt die örtliche Praxis bei der eigenen Qualitätsentwicklung. Dabei veranschaulicht die Arbeitshilfe, was die Jugendhilfe im Strafverfahren im Kontext des jugendgerichtlichen Verfahrens zu leisten vermag. Außerdem wird deutlich, wie die Fachkräfte die jungen Menschen auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen können. Die Arbeitshilfe bietet eine strukturierte Grundlage zur Reflexion der eigenen Praxis und kann insbesondere auch für die Einarbeitung neuer Fachkräfte in diesem Aufgabenfeld genutzt werden.