Förderung der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln im Jahr 2026
Fördermöglichkeiten der internationalen Jugendarbeit aus dem KJP des Bundes und aus den Mitteln der Jugendwerke – alles zu Antragsfristen, Neuerungen und allgemeinen Hinweisen für 2026.
Die Jugendämter sind gebeten worden, die Termine zur Anmeldung/Beantragung von internationalen Jugendbegegnungen an die in Frage kommenden Träger möglichst kurzfristig weiterzugeben.
Die Anträge bitte ich unbedingt termingerecht einzureichen, da nicht termingerecht vorgelegte Anträge von Seiten der jeweiligen Geldgeber abgelehnt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderbereiche bzw. Termine:
1. Bundesmittel / Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP Bund)
1.1 Antragsfristen
Maßnahmen mit Israel und Tschechien
ConAct und Tandem haben das System „SOWA/OASE“ eingeführt. Über „OASE“ können Letztempfänger Anträge online stellen und abrechnen. Eine Antragsstellung auf dem Postweg ist weiterhin möglich. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird jedoch um Nutzung des onlineVerfahrens OASE gebeten. Für die Antragstellung bei Tandem nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://oase.tandem-org.de:27888/oase/#oase_root
Für die Antragstellung bei ConAct nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://oase.conact-org.de:8545/oase/#oase_root . Bitte erstellen Sie einen nicht-personalisierten Account für ihre Einrichtung, sodass auch im Vertretungsfall oder bei Personalwechsel Anträge gestellt oder später abgerechnet werden können, da diese Account-gebunden sind.
Hier gilt als Antragsschluss der 03.09.2025.
Bitte beachten Sie bei deutsch-israelischen Maßnahmen:
- Die israelischen Partner müssen entsprechende Anträge beim Public Council in Tel-Aviv stellen, sonst können sie über den Fachausschuss nicht gefördert werden.
- In 2025 konnten im Rahmen einer Ausnahmeregelung erhöhte Fördersätze bewilligt werden. Es ist derzeit unklar, ob diese auch in 2026 Anwendung finden werden. Bitte beantragen Sie daher den Flugkostenzuschuss auf der Grundlage der regulären Fördersätze und keine Förderung von Sicherheitsmaßnahmen bei IN-Maßnahmen.
Maßnahmen mit China
Für Vorhaben mit China gilt als Antragsschluss der 04.10.2025.
Bis voraussichtlich 31.12.2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumfrei für Aufenthalte bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Für Reisen ab dem 01.01.2026 ist eine Verlängerung der visumfreien Aufenthalte auf 30 Tage geplant, aber noch nicht für alle Nationalitäten bestätigt. Die Zuwendungsfähigkeit des Visums für Reisen nach China muss daher begründet werden. Sollte eine Visapflicht für die Einreise bestehen, können nach VIII.3 RL-KJP Visakosten bis zu einer Höhe von 150 EUR bezuschusst und über den pauschalen Fahrt- / Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden. Die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen sind zu beachten.
Maßnahmen im Rahmen der längerfristigen Förderung
Für Vorhaben im Rahmen der längerfristigen Förderung – hierzu zählen Maßnahmen mit/in Ägypten, Belgien, Estland, Finnland, Großbritannien, Italien, Japan, Kasachstan, Lettland, Litauen, Marokko, Mongolei, Niederlande, „NUS-Staaten“ (z.B. Armenien oder Georgien), Palästina, Portugal, Slowakei, SOE (südosteuropäische Länder wie z.B. Bulgarien oder Rumänien), Spanien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA sowie multilaterale Maßnahmen und Maßnahmen des ehemaligen JPE-Programms (Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern) – gilt als Antragsschluss der 17.11.2025.
Maßnahmen mit Russland
Mit dem Ausscheiden des BMBFSFJ aus der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH (SDRJA) zum 31.12.2025 erfolgt ab 01.01.2026 die Förderung von Projekten des dt.-russ. Jugendaustauschs wieder direkt über den KJP. Aufgrund des russ. Angriffskriegs in der Ukraine und der bestehenden hohen Risiken in der Russischen Föderation ist die Sicherheitslage weiterhin stark angespannt, so dass bei Austauschmaßnahmen besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Teilnehmenden möglichst nicht zu gefährden. Die SDRJA hat gemeinsam mit dem BMBFSFJ Ansätze zur Sicherung von dt.-russ. Projekten entwickelt. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und werden deshalb ab 2026 weitgehend fortgeschrieben. Dafür sind ergänzende Regelungen zur KJP-RL entwickelt worden, die den Anlage 1 bis 3 dargestellt sind.
Anträge sind bis zum 04.10.2025 hier einzureichen.
1.2 Allgemeine Regelungen zur Antragstellung
Für Förderungen im Rahmen des Länderverfahrens gilt bei Vorhaben mit China und den Ländern der längerfristigen Förderung:
Für jede beantragte Maßnahme ist darzulegen, warum sie nicht den Richtlinien der Landesförderung entspricht und daher aus Mitteln des Bundes bezuschusst werden soll.
Für alle oben genannten Maßnahmen ist zu beachten:
Bei Maßnahmen, für die eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln beantragt wird, ist zu begründen, warum sie zusätzlich zur Landesförderung aus Bundesmitteln bezuschusst werden sollen.
Die Teilnahme öffentlich Bediensteter an Jugendbegegnungen oder Fachkräfteprogrammen ist nicht zuwendungsfähig.
Maßnahmen, die im Rahmen kommunaler und regionaler Partnerschaften vorgesehen sind, sind von der Förderung aus Bundesmitteln ausgeschlossen, sofern internationale Abkommen oder Vereinbarungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) dies nicht ausdrücklich zulassen.
1.3 Weitere Informationen
Statistik der internationalen Jugendarbeit
Zur Weiterentwicklung der Statistik der internationalen Jugendarbeit bitte ich Sie besonderes Augenmerk auf die Formblätter M zu richten. Wie bereits zu verschiedenen Anlässen und in verschiedenen Zusammenhängen dargestellt, hängt von der Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben die Verlässlichkeit der Statistik ab, die sowohl für das BMBFSFJ als auch die Akteure der internationalen Jugendarbeit eine wichtige Argumentationshilfe darstellt.
Bei bilateralen Begegnungen im Ausland ist die Zahl der Teilnehmenden der Partnergruppe anzugeben. Bei multilateralen Begegnungen im Ausland, insbesondere bei Großveranstaltungen, ist die vom Veranstalter veröffentlichte Gesamtteilnehmendenzahl anzugeben. Auf eine Zuordnung zu den Ländern der ausländischen Teilnehmenden wird verzichtet, sofern der Veranstalter dazu keine Angaben veröffentlicht. Auf die Angaben des Anteils der Teilnehmerinnen („darunter weiblich“) sowie des Anteils in der Altersgruppe („darunter jugendliche TN v. 8 – 26 J.“) wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet.
Förderung von Begegnungen mit Chören, Musik- und Tanzgruppen
Für die Förderung von internationalen Begegnungen mit Chören, Musik- und Tanzgruppen wurden Kriterien zur Bewertung der Förderungswürdigkeit erarbeitet, die die besonderen Rahmenbedingungen bei Begegnungen von Ensembles berücksichtigen. Die Kriterien können unter http://www.bkj.de/ eingesehen oder bei der BKJ nachgefragt werden.
1.4 Allgemeine Hinweise zu den Bundes-/ KJP-Mitteln
Zu einem vollständigen Antrag gehören:
Antragsformular (Formblatt A2-AMB)
Formblatt S
geplantes Programm mit Tageseinteilung
Kosten- und Finanzierungsplan (AV-K1), sofern Sie auch Zuschläge für die Vorbereitung und Auswertung der Jugendaustauschmaßnahme beantragen, bitte ich Sie, die entsprechenden Kosten im Kosten- und Finanzierungsplan kenntlich zu machen / unter I.6 gesondert aufzuführen.
Kompensation der durch Reisen verursachten CO2-Emissionen bei internationalen Begegnungsmaßnahmen
Der im Bundesreisekostengesetz verwendete Begriff der „notwendigen Reisekosten“ ist dahingehend auszulegen, dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind (§3 Abs. 1 S. 1 BRKG). Die geleisteten CO2-Kompensationen, die mit dem Erwerb eines Flugtickets für internationale Begegnungen im Ausland anfallen können, werden daher als förderfähig anerkannt.
Gleichlautende Antragstellungen verschiedener Maßnahmen finden bei der Förderung keine Berücksichtigung. Das Gleiche gilt für kopierte Projektbeschreibungen bei IN- und OUT-Programmen.
Antragsvorlage bei der zuständigen staatlichen Stelle des Partners
Das BMBFSFJ erachtet es als notwendig, dass die jeweilige ausländische Partnergruppe das Programmvorhaben ebenfalls der dort zuständigen staatlichen Stelle vorlegt, und zwar auch dann, wenn von der Partnerseite keine Förderung beantragt wird.
Trilaterale Programme (mit Beteiligung der Jugendwerke / Koordinierungsstellen)
Bezüglich der Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten für trilaterale Programme mit Beteiligung der Jugendwerke oder der Koordinierungsbüros stehe ich Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
2. Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Bitte melden Sie die von Ihnen für 2026 geplanten Maßnahmen formlos bis zum 15.10.2025 bei mir an. Die Anmeldungen sollten folgende Angaben enthalten:
Name des französischen Partners,
geplanter Durchführungsort und –zeitraum,
Art der Unterbringung der Teilnehmenden,
geplante Anzahl der deutschen und französischen Teilnehmenden sowie der Betreuenden,
Höhe des beantragten Zuschusses.
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderrichtlinien, in diesem Zusammenhang wurden auch die Formulare für Antrag und Verwendungsnachweis verändert. Bitte verwenden sie künftig nur noch die aktuell gültigen Formulare.Die vollständigen Anträge auf Förderung deutsch-französischer Jugendbegegnungen sind mir spätestens bis zum 15.12.2025 vorzulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur nachrangig berücksichtigt werden. Eine Förderung ist dann nur möglich, wenn ausreichend Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen.
Mit dem Antrag ist ein Programmentwurf vorzulegen.
Anträge der Vorjahre hatten häufig einen touristischen Charakter. Hier fehlten oft gruppenpädagogische Aktivitäten, Sprachanimation oder ein konkretes Thema, mit dem sich die Teilnehmenden in Diskussionen und Workshops auseinandersetzen konnten. Das DFJW bietet dazu zahlreiche Fortbildungen an und stellt Materialien und Publikationen zur Verfügung.
Beachten Sie bitte hierbei das Zentralstellenverfahren: Antragsteller, die einem beim DFJW als Zentralstelle anerkannten Verband angehören, wenden sich bitte mit ihrem Antrag direkt an ihren bundeszentralen Verband.
Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des DFJW eingesehen werden. Hier stehen auch die notwendigen Formulare zum Download sowie ein Rechner zur Ermittlung der Fahrtkostenzuschüsse bereit: https://www.dfjw.org, Suchfeld: Formulare
3. Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Deutsch-polnische Veranstaltungen melden Sie bitte formlos (unter Angabe der wesentlichen Daten) bis zum 15.10.2025 bei mir an.
Den offiziellen, vollständigen Antrag bitte ich bis spätestens zum 01.02.2026 (bzw. drei Monate vor Beginn der Maßnahme, wenn diese vor dem 01.05.2026 beginnt) online über das OASE-Portal vorzulegen: https://oase.dpjw.org/oase/#oase_root Ich weise in Ihrem eigenen Interesse darauf hin, dass Anträge, die nach dem 01.03.2026 eingehen, nur noch nachrangig berücksichtigt werden können. Eine Förderung ist dann nur möglich, wenn ausreichend Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen. Eine Berücksichtigung von Anträgen, die nicht online eingehen, ist ebenfalls nicht möglich.
Das o.g. Zentralstellenverfahren gilt auch hier, auch wenn sich die beiden Jugendwerke zum Teil unterschiedlicher Zentralstellen bedienen.
Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des DPJW eingesehen werden. Hier finden Sie auch die zuständige Zentralstelle über den Zentralstellenfinder und den Rechner zur Ermittlung der Fahrtkostenzuschüsse: https://dpjw.org/antrag/antrag-ausfuellen/ bzw. https://dpjw.org/reisekosten/
4. Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW)
Anträge für das Jahr 2026 können erstmals über die Online-Antragstellung (OASE) eingereicht werden. Der Antrag besteht aus:
einem von beiden Partnerorganisationen im Original unterschriebenen Antragsformular,
dem Programm der Begegnung,
einem Ausdruck der Strecke (z.B. von Google Maps oder Falk.de).
Das Antragsformular sowie weitere Informationen über die Antragstellung finden Sie auf der Seite des DGJW: https://dgjw-egin.org/antrag-stellen/
Für die deutschen Träger gilt auch hier das Zentralstellenverfahren. Den mit der griechischen Partnerorganisation gemeinsam entwickelten Antrag reichen Sie bitte in deutscher Sprache bis zum 01.10.2025 hier ein. Zur Fristwahrung kann dies vorab per Email erfolgen. Der Antrag ist auf dem Postweg mit den originalen Unterschriften beider Partner unverzüglich bis spätestens 15.10.2025 nachzureichen. Der griechische Partner kann die Seite digital beglaubigt unterschreiben.
5. EU-Förderung aus dem Programm Erasmus+ Jugend in Aktion
Umfassende Infos zu diesem Programm finden Sie im Internet unter https://www.jugendfuereuropa.de/ Es lohnt sich dazu auch immer, allein schon wegen der Komplexität des Förderprogramms, einen persönlichen Termin beim Bonner Büro „Jugend für Europa“ zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Das Meldesystem dient nicht der kurzfristigen Einzelfallhilfe oder Notfallunterstützung.
7. Weitere Beratungsangebote:
Für inhaltliche und Verfahrensberatung zu Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit steht, neben den Landesjugendämtern, die „Servicestelle Internationale Jugendarbeit“ fachlich beratend zur Seite: http://www.servicestelle-ija-nrw.de/ oder per Email: servicestelle@aktuelles-forum.de
Für nähere Informationen und fachliche Beratung zum Jugendaustausch mit dem Zielland Türkei kann darüber hinaus die Deutsch-Türkische Jugendbrücke: https://jugendbruecke.de angefragt werden.
8. Hinweis zum Zentralstellenverfahren
Fragen zu den von den verschiedenen Geldgebern praktizierten Zentralstellenverfahren / Länderverfahren (welcher Träger hat wo zu beantragen?) beantworte ich gern.
9. Ergänzende Hinweise
Kennen Sie die „Nachweise International“? Die „Nachweise International“ dokumentieren und bescheinigen die Teilnahme, das Engagement und die Kompetenzen von Jugendlichen in internationalen Projekten und tragen so zur Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung der internationalen Jugendarbeit bei. Der Erfolg dieses Instruments hängt auch von deren breiter Akzeptanz und Verwendung ab. Informationen dazu finden Sie unter: www.nachweise-international.de
Eine mehrsprachige Plattform zur Evaluation internationaler Jugendbegegnungen finden Sie unter www.i-eval.eu/de
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