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Arbeitshilfe: Hunde in (teil-)stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen

02.12.2025 LJA

Regelungen, Anforderungen und Empfehlungen

Diese Arbeitshilfe behandelt die unterschiedlichen und aufsichtsrechtlich möglichen Einsatzformen von Hunden in (teil-)stationären Einrichtungen im Sinne  § 45a SGB VIII sowie in sonstigen betreuten Wohnformen im Sinne § 48a SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamtes Westfalen.

Der Schwerpunkt dieser Arbeitshilfe liegt hierbei auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben/Vorschriften und der sicheren Integration von Hunden in den Alltag zur Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen.


Hierbei wird zwischen

  • Therapiebegleithunden und
  • dauerhaft in familienähnlichen Betreuungsformen lebenden Hunden,
  • Hunden in Einrichtungen als Besucher von Externen sowie
  • Hunden in Einrichtungen als Besucher von Internen

unterschieden.