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Vorgezogene Antragsstellung für die Bereiche "Internationale Jugendarbeit" und "Gedenkstättenfahrten" des KJFP NRW

04.09.2025 LJA

Foto von jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, die sich an den Händen halten (Bild: AdobeStock / what4ever).

Antragstellung im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsplans des Landes Nordrhein-Westfalen ist es ab sofort möglich, Projekte für die Förderpositionen 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (internationale Jugendarbeit) vorzeitig einzureichen. Gefördert werden dabei Maßnahmen, die in der ersten Jahreshälfte 2026 umgesetzt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online bis zum 15. Oktober 2025 möglich. Dabei gilt zu beachten: Es handelt sich dabei um keine Ausschlussfrist. Anträge, die bis zum Stichtag eingehen, werden jedoch vorrangig berücksichtigt.

Das Förderportal erreichen Sie über den untenstehenden Link. Dort finden Sie auch weitere Informationen und eine Kurzanleitung zur Registrierung und Nutzung. Alle weiteren Informationen zur vorgezogenen Antragsrunde sind dem beigefügten Aufrufschreiben und dem Merkblatt zu entnehmen.

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