Fachstelle Gewaltschutz
in (teil-)stationären Einrichtungen sowie sonstigen betreuten Wohnformen
Die Fachstelle Gewaltschutz im LWL-Landesjugendamt Westfalen setzt sich für den wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt ein und unterstützt (teil-)stationäre Einrichtungen sowie sonstigen betreute Wohnformen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bei der Umsetzung wirksamer Gewaltschutzkonzepte.
Rechtlicher Rahmen
Die Fachstelle Gewaltschutz beinhaltet Aufgaben nach §§ 11, 14 Abs. 1 Landeskinderschutzgesetz NRW zur Gewährleistung des strukturellen Schutzes vor Gewalt im Sinne des § 45 SGB VIII.
- Die Fachstelle wird durch die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) in enger Kooperation und Vernetzung mit der entsprechenden Fachberatung umgesetzt.
- Die Fachberatungen bieten fachliche Beratung und Unterstützung durch Qualifizierungsangebote für Träger von betriebserlaubnispflichtigen Betreuungsangeboten und deren Mitarbeitenden zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Schutzkonzepten (§ 11 Abs. 6 LKindSchG NRW) an.
- Die Fachstelle Gewaltschutz wird gefördert durch das MKJFGFJ NRW und zu ihren Aufgaben gehören Qualifizierung und Fachberatung zur Entwicklung, Implementierung und Weiterentwicklung von Gewaltschutzkonzepten in (teil-)stationären Einrichtungen nach § 45a SGB VIII sowie in sonstigen betreuten Wohnformen nach § 48a SGB VIII.
Unser Auftrag
Wir begleiten Einrichtungen dabei, Gewaltschutz als festen Bestandteil ihrer Organisationskultur zu etablieren.
Dabei stärken wir fachliche Standards, fördern partizipative Prozesse und unterstützen eine nachhaltige Qualitätsentwicklung.
Unser Verständnis von Gewaltschutz
- Gewaltschutz ist ein fortlaufender Prozess.
- Er umfasst Prävention, Intervention und Aufarbeitung.
- Gewaltpräventive Einrichtungskulturen stärken, weiterentwickeln und qualitätsgesicherte Gewaltschutzstrukturen nachhaltig in der Praxis verankern.
- Gewaltschutz lebt von einer klaren Haltung, transparenter Kommunikation und der aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Links
- LVR-Fachstelle Gewaltschutz (für Träger und Einrichtungen im Rheinland)
- UN-Kinderrechtskonvention
- Landeskinderschutzgesetz NRW (LKindSchG NRW)
- Aufsichtsrechtliche Grundlagen Schutzkonzepte
- Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch
- Präventionsangebote gegen sexualisierte Gewalt (NRW)
- „Gehört werden!" - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Jugend vertritt Jugend
- Careleaver e.V.
Häufige Fragen zur Fachstelle Gewaltschutz LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe
Was ist der Schwerpunkt der Beratung?
Der Schwerpunkt liegt auf der prozess- und strukturbezogenen Beratung.
Erstellt die Fachstelle Gewaltschutz Schutzkonzepte für Einrichtungen?
Nein.
Die Fachstelle erstellt keine Schutzkonzepte.
Die Fachstelle kann Sie in Ihren Prozessen zur Entwicklung/Weiterentwicklung und Implementierung der Konzepte zum Schutz vor Gewalt beraten, unterstützen und ggf. begleiten.
Ziel hierbei ist, dass Schutzkonzepte strukturell verankert und gelebt werden.
Können wir uns mit Fragen zu unserem Schutzkonzept trotzdem an die Fachstelle wenden?
Ja, wenn es um die Weiterentwicklung und/oder Wirksamkeit von Gewaltschutzstrukturen geht.
Ist die Fachstelle für die Prüfung der Konzepte zum Schutz vor Gewalt zuständig?
Nein.
Die Prüfung der Betriebserlaubnis liegt bei der zuständigen Einrichtungsaufsicht.
Unterstützt die Fachstelle auch bei der Analyse von Risiken und Strukturen?
Ja.
Die Fachstelle kann Sie bei der Reflexion von Strukturen, Abläufen und Einrichtungskultur, um Risiken zu erkennen und gewaltpräventive Strukturen nachhaltig zu stärken beraten.