RS Nr. 7/2026 Meldebogen Kindertagespflege (§ 20 Abs. 5, KiBiz)
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Die jährliche Meldung der Erhebungsdaten in der Kindertagespflege erfolgt wie in den vergangenen Jahren über das KiBiz.web-Modul „Meldebogen“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie Informationen aus dem Bereich Kindertagespflege zur Beachtung.
Meldebogen „Kindertagespflege“
Zur Beurteilung der Auswirkungen des KiBiz und zu seiner Fortentwicklung sind jährliche Erhebungen über die Angebote der Kindertagespflege nach § 20 Abs. 5 KiBiz durchzuführen. Die jährliche Meldung der Erhebungsdaten in der Kindertagespflege zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 20 Absatz 5 KiBiz erfolgt wie in den vergangenen Jahren über das KiBiz.web-Modul „Meldebogen“ durch die Jugendämter.
In dem Meldebogen sind die Werte zum Stichtag 1. März 2026 des jeweiligen Kindergartenjahres zu erfassen. Bitte erfassen Sie Ihre Meldebogendaten bis zum 31. Juli 2026 in KiBiz.web.
Im Rahmen von KiBiz.web und somit auch des Online-Meldebogens werden Ihnen, drei Wege des technischen Supports angeboten:
- Das Handbuch zum Meldebogen steht in KiBiz.web unter „Support“ zum Download zur Verfügung und gibt Ihnen in Kapitel 6.3 Hinweise zur Bearbeitung des Formulars.
- Über ein Kontaktformular in der Login-Maske und nach dem Login können Sie Fragen an den technischen Support übermitteln.
- Für eine direkte technische Beratung steht Ihnen von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, die KiBiz.web-Hotline unter der Festnetznummer 0208-77899880 zur Ver-fügung. Dort wird Ihnen auch gerne bei der Navigation durch KiBiz.web weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes
Im Auftrag
gez.
Claudia Rauscher
Sachbereichsleitung Fachberatung Kindertagesbetreuung