RS Nr. 35/2025: Änderungen der Beitragshöhe für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21 Nr. 4 SGB XI
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Änderungen der Beitragshöhe für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21 Nr. 4 SGB XI
Mittteilung über die Änderung der Beitragshöhe ab Januar 2026 und das Meldeverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Rundschreiben möchte ich Sie über die bevorstehende Änderung der Beitragshöhe der sozialen Pflegeversicherung informieren, die für nicht gesetzlich oder privat krankenversicherte Kinder und Jugendliche eintritt, die laufendende Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Krankenversicherung nach dem SGB VIII beziehen.
Angefügt finden Sie das Anschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 02.12.2025 mit ausführlichen Informationen, ferner das Merkblatt und eine Verfahrensbeschreibung als weitere Anlagen zur Kenntnisnahme, denen Sie Hinweise zur Gruppe der Berechtigten sowie eine Darstellung für das Meldeverfahren und für die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
i.A. gez.
Antje Fasse