RS Nr. 12/2026 Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen (Brückenprojekte)
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen (Brückenprojekte)
hier: Erstellung von Verwendungsnachweisen über das Online-Tool „förderung.NRW“
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Antragsjahr 2025 wird das Fördergeschäft der Brückenprojekte über das webbasierte Online-Tool „förderung.NRW“ abgebildet. Dies schließt das Verwendungsnachweisverfahren mit ein.
Gemäß Nr. 7.3 der Förderrichtlinie Brückenprojekte ist der komplette Verwendungsnachweis über „förderung.NRW“ hochzuladen. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats erfolgen.
1. Verwendungsnachweis des Trägers an das örtliche Jugendamt
Der Verwendungsnachweis der Träger besteht weiterhin wie gewohnt aus den entsprechenden Vordrucken der Landesjugendämter. Diese Unterlagen bestehend aus dem Verwendungsnachweis-Vordruck und der Excel-Tabelle, die als Anlage diesem Rundschreiben beigefügt sind. Hier ist zu beachten, dass ab 2025 neue Vordrucke erstellt wurden, die dringend zu verwenden sind. Alternativ können diese in Kürze auf der LWL-Internetseite der Brückenprojekte heruntergeladen werden.
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/
Der vollständig ausgefüllte Verwendungsnachweis der Träger wird anschließend postalisch an die örtlich zuständigen Jugendämter weitergeleitet.
2. Verwendungsnachweis der Jugendämter an das LWL-Landesjugendamt Westfalen
Die Jugendämter erstellen für das Jahr 2025 erstmalig den Verwendungsnachweis über das webbasierte Online-Tool „förderung.NRW“. Dort steht der Standard-Vordruck des Verwendungsnachweises gemäß der Landeshaushaltsordnung zur Verfügung. Dieser ist anders aufgebaut und dargestellt, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Die Jugendämter müssen wie bisher einen Gesamtverwendungsnachweis für alle in Ihrem Jugendamtsbezirk durchgeführten Brückenprojekte erstellen und die Daten entsprechend in den digitalen Verwendungsnachweis eintragen.
Um den Jugendämtern die Erstellung des Verwendungsnachweises zu erleichtern, haben wir anliegend eine konkrete „Handreichung“ erstellt, die Schritt für Schritt durch das Verfahren auf „förderung.NRW“ führt.
Ergänzend zu dem ausgefüllten Verwendungsnachweis-Vordruck in „förderung.NRW“ müssen von den Jugendämtern noch die Gesamtübersicht über alle durchgeführten Maßnahmen (Excel-Tabelle), das Bestätigungsformular und die Verwendungsnachweise der Träger im Upload-Bereich hochgeladen werden. Hier ist zu beachten, dass ab 2025 der Vordruck der Excel-Tabelle überarbeitet wurde und nur dieser zu verwenden.
Ein Übersenden der Verwendungsnachweise auf dem Postweg ist nicht mehr erforderlich.
Sollten weiterhin Fragen oder Unklarheiten bestehen, können Sie sich jederzeit an die Ihnen bekannten zuständigen Sachbearbeiter:innen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen wenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse brueckenprojekte@lwl.org gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.
Andreas Bönkhoff
- Rundschreiben Nr. 12/2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Vordruck Verwendungsnachweis für Träger (pdf, nicht barrierefrei)
- Excel-Tabelle als Anlage zum Verwendungsnachweis (pdf, nicht barrierefrei)
- Bestätigungsformular Jugendamt (pdf, nicht barrierefrei)
- Handlungsanweisung Verwendungsnachweis „förderung.NRW“ (pdf, nicht barrierefrei)