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RS Nr. 1/2026 Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung zum KiBiz (DVO KiBiz)

19.01.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung zum KiBiz (DVO KiBiz)
Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz für das Kindergartenjahr 2026/2027

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage sende ich Ihnen den o.g. Erlass sowie die FAQs zur Fortschreibungsrate mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Für das Kindergartenjahr 2026/2027 wird die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz für die Zuschüsse für Miete auf 2,23% festgelegt. Für alle andere Zuschüsse – insbesondere Kindpauschalen – wird die Fortschreibungsrate erstmalig mit einem negativen Wert auf -0,14 % festgesetzt. Hierzu verweise ich auf die Erläuterungen und Hinweise des MKJFGFI in den FAQ (Seite 1).

Die sich aus den Fortschreibungsraten ergebenden aktualisierten Pauschalen werden in den Zuschussantrag in KiBiz.web für das Kindergartenjahr 2026/2027 derzeit integriert. Über die Freischaltung des entsprechenden Moduls in KiBiz.web werde ich Sie mit separatem Rundschreiben informieren.

Für Rückfragen stehen die bekannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.

Corinna Feldkamp