Aufruf zur Antragstellung: "Freiwilligendienste" (Pos. 5.5 KJFP NRW)
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP): Antragstellung zur Förderung von Bildungsangeboten für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten gem. Pos. 5.5 KJFP
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur Antragstellung für die Förderposition 5.5 (Bildungsangeboten für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten) aufzufordern.
Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 01.04.2026 festgelegt.
Es wird daher gebeten, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist, allerdings werden Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nachrangig behandelt. Im Falle einer Bewilligung der Förderanträge ist von einem Maßnahmenbeginn frühestens ab dem 01.06.2026 auszugehen.
Weitere Informationen finden sich in folgenden Dokumenten:
- Antragsaufforderung Pos. 5.5 KJFP NRW 2026 (pdf, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Pos. 5.5 KJFP LJÄ 2026