Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Trauriger Junge (Bild: Adobe Stock)

Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen

Ein Blick auf Folgen, Verbreitung und die Handlungsoptionen von Jugendämtern

Welche Folgen kann es haben, wenn Kinder häusliche Gewalt miterleben? Wie können Jugendämter fachlich angemessen mit Hinweisen auf Partnerschaftsgewalt, von der Kinder mitbetroffen sind, umgehen? Und welche Auswirkungen haben diese Hinweise auf Beratungsprozesse und familiengerichtliche Verfahren bei Sorge- und Umgangsregelungen?

Antworten auf diese Fragen finden Leitungs- und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe seit 2023 in der Empfehlung „Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen“, die die beiden NRW-Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland veröffentlicht haben.

Im Sommer 2025 hat die Zeitschrift „Das Jugendamt“ zudem eine Doppelausgabe dem Schwerpunktthema „Häusliche Gewalt“ gewidmet. Viele Beiträge beschäftigen sich mit Anforderungen an kindgerechte Sorge- und Umgangsregelungen, die den Gewaltschutz ausreichend berücksichtigen, und betrachten erforderliche Reformen im Familienrecht.

Unter der Überschrift „Wie Jugendämter ihren Schutzauftrag wahrnehmen (können)“ sind darin auch die Empfehlungen aus NRW zusammengefasst und damit bundesweit bekannt gemacht. In einer Online-Veranstaltung des LWL-Landesjugendamts im Rahmen der Reihe „Wissen kompakt“ hatten zudem Fach- und Leitungskräfte aus NRW erneut Gelegenheit, sich mit den Inhalten vertraut zu machen und die Frage zu diskutieren, wie möglichst wirksam Schutz und Hilfe für die Betroffenen gestaltet werden kann.

Gewalt in Familien – keine Seltenheit

In NRW werden jährlich mehr als 41.000 Menschen der Polizei bekannt, weil sie Gewalt durch ihren Partner oder ihre Partnerin erlebt haben. Betroffen sind zu 80% Frauen und zu 20% Männer (vgl. Polizei NRW – LKA 2023a, https://polizei.nrw/sites/default/files/2025-03/lagebild_hg_2023.pdf). Zu vielen Partnerschaften gehören Kinder. Die miterlebte Gewalt beeinträchtigt die Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen häufig nachhaltig. Nicht selten richtet sich die Gewalt auch gegen sie selbst. Das Miterleben von Partnerschaftsgewalt wird deshalb heute als eine Form der Gewalt gegen Kinder und als ein Indikator für Kindeswohlgefährdung anerkannt.

Welchen Beitrag können Jugendämter leisten?

Mit ihrem grundlegenden Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, kommt den Jugendämtern eine besondere Rolle für den Schutz vor häuslicher Gewalt zu: Sie werden regelhaft von der Polizei über Einsätze aufgrund von häuslicher Gewalt informiert, bei denen Kinder im Haushalt wohnen. Damit haben Jugendämter die Chance, zeitnah in Krisensituationen zu unterstützen und die Weichen aus der Gewalt heraus zu stellen. Sie können den Kindern und Jugendlichen, aber auch den gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Elternteilen Orientierung geben und Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich machen. Als Mitwirkende im familiengerichtlichen Verfahren haben sie zudem nicht nur die Möglichkeit, Wissen über vorliegende häusliche Gewalt einzubringen. Auch können Jugendämter darauf Einfluss nehmen, dass im Verfahren und bei Entscheidungen das Wohl des Kindes ausreichend berücksichtigt wird. Das gilt beispielsweise für Regelungen zur Personensorge oder zum Umgangsrecht.

An welchen Grundsätzen sich das fachliche Handeln orientieren kann, welche Besonderheiten angesichts der Dynamik von Gewalt in Paarbeziehungen zu berücksichtigen sind und wie Vorgehensweisen und Gesprächsführung konkret ausgestaltet werden können, dazu finden sich in den Empfehlungen und Veröffentlichungen zahlreiche Hinweise aus der Praxis für die Praxis.

Zur Autorin

Telefonhörer (Bild: Adobe Stock)