Interview: Qualitätsberatung Kinderschutz
Das bietet die neue Qualitätsberatung im Kinderschutz
Wer in den Jugendämtern für den Kinderschutz zuständig ist, sieht sich im Arbeitsalltag beizeiten mit komplexen Fragen konfrontiert, für deren Beantwortung teilweise spezialisiertes Wissen und auch die Zeit für eigene komplexe Recherchen fehlen. An genau dieser Stelle setzt die neue Qualitätsberatung Kinderschutz der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland an. Im Interview erklären die beiden Fachberater Jacqueline Raade und Bernd Christmann (LWL-Landesjugendamt), was sich hinter dem neuen Unterstützungsangebot verbirgt, an wen es sich richtet und was wir noch zukünftig von der Qualitätsberatung erwarten können.
Interview
Frage: Herr Christmann, welches Konzept versteckt sich hinter dem neuen Angebot der Qualitätsberatung Kinderschutz und welche Ziele werden damit verfolgt?
Bernd Christmann: Die Qualitätsberatung ist ein ganz neues und in seiner Form einzigartiges Angebot. Einzigartig deshalb, weil es etwas Vergleichbares derzeit bundesweit nicht gibt. Darauf sind wir stolz! Wir nehmen uns Zeit, um gemeinsam mit Fachkräften auf Einzelfälle im Kinderschutzverfahren einzugehen und wertvolle Impulse zu geben. Konkret bedeutet das: Mit der Qualitätsberatung verfolgen wir das Ziel, die Sicherheit im Umgang mit zum Teil komplexen Fällen zu stärken, die Qualität im Kinderschutz zu erhöhen und die Empfehlungen der Landesjugendämter so zu übersetzen, dass sie leichter verständlich und im Arbeitsalltag umsetzbar sind.
Frage: Wie kann ich von der Beratung profitieren? An wen genau richtet sie sich?
Jacqueline Raade: Das Angebot richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) oder an spezialisierte Kinderschutzdienste, an interne Fachberatungen in Jugendämtern sowie an Qualitätsentwickler:innen mit Schwerpunkt Kinderschutz.
Uns ist bewusst, dass die Arbeitsabläufe im ASD eng getaktet sind. Oft fehlt einfach die Zeit, um unterschiedliche Informationen zu konkreten Fällen zu bündeln oder intensive Recherche zu betreiben. Hier möchten wir eine Stütze sein, denn der Blick von außen kann dabei helfen, neue Perspektiven zu eröffnen. Gemeinsam arbeiten wir an den nächsten Schritten, können unterschiedliche Quellen heranziehen und Lösungsansätze entwickeln. Für die Fachkräfte bedeutet das vor allem eines: Entlastung im Arbeitsalltag.
Uns ist wichtig zu betonen, dass wir uns in der Beratung nicht als Kontrollinstanz sehen, sondern als Partner auf Augenhöhe.
Frage: Geben Sie uns gerne zusätzlich einen kleinen Einblick zum Hintergrund: Wie ist das Konzept der Qualitätsberatung entstanden? Obliegt dieses einer rechtlichen Grundlage?
Bernd Christmann: Entstanden ist das Konzept im Rahmen einer Pilotphase, die 2023 gestartet ist. Acht Jugendämter aus NRW haben gemeinsam mit den Landesjugendämtern Westfalen-Lippe und Rheinland ermittelt, wo noch umfassender Beratungsbedarf besteht. Auch erste Beratungen haben schon stattgefunden, um ein Gefühl für den möglichen Ablauf zu bekommen.
Grundlage des Konzepts der Qualitätsberatung Kinderschutz ist der §7 im Landeskinderschutzgesetz NRW. Demnach können sich Jugendämter innerhalb laufender Verfahren nach §8a SGB VIII, also bei der Bearbeitung möglicher Kindeswohlgefährdungen, an die zuständigen Fachberater:innen wenden. Über den Einzelfall hinaus haben Jugendämter die Möglichkeit, Beratung bei der fachlichen Reflexion von Problemkonstellationen in Anspruch zu nehmen.
Wichtig ist: Die Beratungen ersetzen keine Entscheidungen vor Ort – die Verfahrenshoheit verbleibt beim jeweiligen Jugendamt.
Frage: Wie kann ich mir den Verlauf einer Qualitätsberatung konkret vorstellen? Kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten?
Jacqueline Raade: Die Beratung ist flexibel gestaltet. Kurze Beratungen bei konkreten Fragen sind telefonisch, digital, vor Ort oder schriftlich möglich. Bei wiederkehrenden Problemen und Fragen bieten wir ebenfalls prozessbegleitende Beratungen an. In diesen Fällen kann es hilfreich sein, in Workshops, Schulungen oder Teamberatungen ins Gespräch zu kommen. Am besten Vorbereiten könne sich Jugendämter wie folgt: Fragen und Fälle klar formulieren und gegebenenfalls intern abstimmen, welche Aspekte konkret reflektiert werden sollen. Wir wissen, dass die Formulierung einer konkreten Frage manchmal nicht so einfach ist. Sollte das nicht im ersten Anlauf gelingen, schließt das natürlich eine Beratung nicht aus.
Darüber hinaus nehmen wir teilweise eine Lotsenfunktion ein, indem wir Fragen auch gemeinsam mit Kolleg:innen aus dem Landesjugendamt bearbeiten, die den passenden thematischen Schwerpunkt im Landesjugendamt betreuen. Dabei behalten wir stets den Bezug zur Praxis im Blick und bleiben überwiegend auch Ansprechpartner für die Jugendämter. Die Beratungen stützen sich auf die fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter, wissenschaftliche Publikationen und Fachliteratur, Rechtsgutachten, eigene Praxiserfahrungen und den kollegialen Austausch hier im Landesjugendamt.
Noch ein kleiner Hinweis: Anfragen aus laufenden §8a-Verfahren werden priorisiert, da dort ein entsprechender Zeitdruck in den Jugendämtern herrscht.
Frage: Welche Erkenntnisse können aus den bisherigen Beratungsprozessen gezogen werden? Welche Rückmeldungen gibt es dazu?
Jacqueline Raade: Es zeigt sich sehr deutlich, dass Jugendämter mit einem sehr breiten Themenspektrum an uns herantreten. Dies kann auch Fragestellungen umfassen, die sehr spezifisch sind und mit denen Fachkräfte im Arbeitsalltag vergleichsweise selten konfrontiert werden.
Für uns ist mittlerweile klar, dass viele Fragen eine intensive Recherchearbeit und teils juristische Expertise erfordern, die bei Bedarf in die Beratung miteinfließen. Ebenso spiegeln sich in den Anfragen die immensen strukturellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe wider, wie etwa fehlende Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. An dieser Stelle zeigen sich entsprechend immer wieder auch die Grenzen dessen, was durch Beratung geleistet werden kann.
Dennoch erhalten wir zum großen Teil positive Rückmeldungen. Dabei wird insbesondere hervorgehoben, dass die Beratung hilft, Unsicherheiten abzubauen und praxisnahe Orientierung gibt. Die Tatsache, dass wir von manchen Jugendämtern wiederkehrend angefragt werden, sehen wir als Bestätigung für den Mehrwert des neuen Beratungsangebotes.
Frage: Zum Abschluss ein Blick in die Zukunft: Was ist noch für die Qualitätsberatung Kinderschutz geplant? Wie gestaltet sich der weitere Ausbau?
Bernd Christmann: Bis Juli 2026 läuft noch die Erprobungsphase, um Erfahrungen zu sammeln und das Konzept weiterzuentwickeln. Geplant sind außerdem Vernetzungsangebote, Qualifizierungsformate sowie eine weitere konzeptionelle Abstimmung mit den bestehenden Fachberatungen der Landesjugendämter. Damit wollen wir ein dauerhaft tragfähiges und flexibles Angebot schaffen, das den Anforderungen der Jugendämter gerecht wird und somit einen nachhaltigen Beitrag zum Kinderschutz in NRW leistet.