Landesprogramm "Teil.Sein.NRW"
Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete
Das Landesprogramm NRW unterstützt Kommunen dabei, passgenaue Projekte in den Bereichen Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete umzusetzen. Unter der fachlichen Steuerung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und in Kooperation mit freien Trägern sowie weiteren lokalen Akteuren können bedarfsgerechte Angebote und Strukturen entstehen. Diese fördern ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller jungen Menschen und wirken Radikalisierungsprozessen präventiv entgegen.
Schwerpunkte
Das Programm konzentriert sich auf folgende fachliche Aspekte:
- Schwerpunkt I: Teilhabe
- Teilhabe als grundlegende Säule, die Barrieren abbaut, Vielfalt wertschätzt und jungen Geflüchteten gleichberechtigt Zugang zu Angeboten und Mitbestimmung eröffnet.
- Schwerpunkt II: Demokratiebildung
- Demokratiebildung als gesetzlicher Auftrag, jungen Menschen Freiheit, Gleichheit und Menschenrechte erfahrbar zu machen und ihnen Räume zu eröffnen, in denen sie selbstbestimmt politische Themen erarbeiten, vertreten und demokratische Prozesse mitgestalten.
- Schwerpunkt III: Extremismusprävention
- Extremismusprävention als proaktives Handlungsfeld, welches frühzeitig Radikalisierungsrisiken begegnet, individuelle und strukturelle Gefährdungsfaktoren im Blick behält und jungen Menschen in dialogischen, empowernden Formaten Anerkennung, Zugehörigkeit und Resilienz vermittelt.
Detailliertere Informationen zu den drei Schwerpunkten finden Sie im unten angefügten Aufruf zur Antragstellung.
Projektanträge sollten sich auf mindestens einen dieser Schwerpunkte konzentrieren. Es können auch zwei oder alle drei Schwerpunkte miteinander verknüpft werden.
Hilfreiche Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Landesprogramm, wie die Förderrichtlinie, den aktuellen Aufruf zur Antragstellung, FAQs sowie weitere hilfreiche Hinweise und Materialien.
Beachten Sie, dass Sie die FAQs sowohl zum inhaltlichen als auch zum Förderbereich ebenfalls als drop-down Elemente weiter unten auf dieser Website finden.
Save the date
Fachtag von AJS NRW, IDA-NRW, LJR NRW sowie vom LVR- und LWL-Landesjugendamt
Am 29. April 2026 findet im Pulsschlag Dorstfeld in Dortmund der Fachtag „Zwischen rassistischer und rechter Normalisierung und Widerstand – Rassismuskritik, Demokratiebildung und pädagogische Praxis/Verantwortung“ (Arbeitstitel) statt.
Die Fachtagung lädt Fachkräfte, Multiplikator*innen aus der politischen Bildung und Interessierte dazu ein, aktuelle Entwicklungen zu reflektieren, betroffene Perspektiven sichtbar zu machen und praxisorientierte Ansätze zu diskutieren.
Online-Antragsstellung
Förderung.NRW
Für die Förderphase 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026) ist ab sofort die Online-Antragsstellung über Förderung.NRW möglich.
Kurzanleitung: Tutorial
Eine Anleitung zur Registrierung und Nutzung finden Sie in unserem Tutorial zur Online-Antragsstellung über förderung.NRW.
FAQs zum inhaltlichen Bereich
Thematischen Schwerpunkte des Landesprogramms
Nein, es reicht, wenn mindestens einer der drei Schwerpunkte aufgegriffen wird, wobei mehrere der folgenden Schwerpunkte miteinander kombiniert werden können:
- Teilhabe
- Demokratiebildung
- Extremismusprävention
Mögliche Zielgruppe der Maßnahmen
- Alle jungen Menschen bei zugleich spezifischer Ansprache junger Geflüchteter
- Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Fachkräfte aus Stellen und Organisationen der migrationsbezogenen Arbeit und weitere Multiplikator:innen, die mit jungen Geflüchteten arbeiten
- Eltern und Personensorgeberechtigte
Gezielte Adressierung junger Geflüchteter
Die Schwerpunkte des Programms sind für alle Kinder und Jugendlichen relevant. Geflüchtete sind rechtlich und gesellschaftlich mit struktureller Benachteiligung konfrontiert, die ihnen den Zugang zu Angeboten des gesellschaftlichen Lebens teilweise erschwert. Kinder- und Jugendhilfe ist hier in der Verantwortung Angebote zu schaffen, die Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen. Demokratiebildung sollte sich an alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen wenden, sodass Formate geschaffen werden sollten, die mögliche Zugangshürden für geflüchtete Kinder und Jugendliche abbauen.
Bedeutung des Begriffs Extremismusprävention
Extremismusprävention in der Jugendhilfe sind Angebote der politischen Bildung, die Demokratiebildung und Menschenrechtsbildung umfassen. In der universellen Prävention (vergleichbar mit Primärprävention) geht es erst einmal darum, Ambiguitätstoleranz zu fördern und Reflexionsimpulse zu schaffen, um Ideologien der Ungleichwertigkeit bewusst zu machen und zu thematisieren. In der Kinder- und Jugendhilfe bietet es sich an, sich am Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu orientieren. Der dritte Schwerpunkt des Landeprogramms ist demnach stets mit den ersten beiden verbunden. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen der selektiven Prävention (vergleichbar mit Sekundärprävention), sofern ein konkreter Bedarf vorliegt. Im Antrag sollte skizziert werden, auf welche Bedarfe die Maßnahmen reagieren und welche Ziele erreicht werden sollen.
Verwendung des Begriffs Extremismusprävention
Nein, der Begriff dient nur als Orientierung und kann für das Projekt abgewandelt bzw. ersetzt werden durch pädagogische Zielsetzungen. Dies ist sogar empfehlenswert, da er, im Titel verwendet, stigmatisierend und abschreckend wirken und Zugänge zur Zielgruppe erschweren kann.
Einordnung der Begriffe Radikalisierung und Extremismus
Radikalisierung bezeichnet einen dynamischen Prozess, in dem Menschen sich ideologisch begründet von gesellschaftlichen Normen abwenden. Der Begriff wird unterschiedlich verwendet: Ein enges Verständnis betont die Hinwendung zur Gewalt, während ein weites Verständnis bereits die Abkehr von gesellschaftlichen Normen (auch ohne Gewalt) als Radikalisierung zählt. Radikalisierung hat kein einheitliches Muster; sie wird von vielen persönlichen, sozialen und strukturellen Faktoren beeinflusst. Was gesellschaftlich als radikal empfunden wird, ist zudem vom zeithistorischen Kontext abhängig.
Extremismus umfasst im verfassungsrechtlichen Sinne Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratischen Grundwerte ablehnen und das Ziel eines (gewaltvollen) Systemumsturzes verfolgen. Im sozialwissenschaftlichen Diskurs wird er als unterkomplex und vage kritisiert und nicht zielführend, um sich pädagogisch mit gesellschaftlichen Problemen zu befassen.
Beide Begriffe sind normativ und müssen in pädagogischen Konzepten mit Bedeutung gefüllt werden.
Verwendung des Titels des Landesprogramms
Nein. Es bietet sich sogar an, einen eigenen und passenden Titel für die geförderten Projekte zu kreieren.
Teilnahme der Zielgruppe der jungen Geflüchteten an den Angeboten
Angebote der Demokratiebildung und Teilhabe und/oder Maßnahmen der Extremismusprävention sollen junge Geflüchtete konkret ansprechen. Die Angebote stehen aber auch ausdrücklich jungen Menschen ohne Fluchtgeschichte offen. Gerade gemeinsame Angebote und die Begegnung beider Zielgruppen ist wünschenswert. Ein niedrigschwelliger Zugang muss gewährleistet werden, um eine Teilnahme zu ermöglichen.
Förderung von Maßnahmen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Ja, auch begleitende Maßnahmen für Eltern, andere Erziehungsberechtigte und/oder Vormünder sind förderfähig, wenn sie Aspekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (bspw. Jugendmedienschutz) und Ziele der Demokratiebildung, Teilhabe oder Extremismusprävention beinhalten und in Zusammenhang mit Maßnahmen stehen, die sich unmittelbar an junge geflüchtete Menschen richten.
Maßnahmen für Erwachsene
Ja, Maßnahmen der Jugendförderung richten sich grundsätzlich an alle junge Menschen im Alter von 6-21 (respektive 27) Jahren. Die Förderrichtlinie zum Landesprogramm sieht grundsätzlich ein Alter von sechs bis 27 Jahren vor. Bei Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte der Jugendhilfe gibt es keine Altersbegrenzung, sofern diese mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten. Darüber hinaus können erwachsene Personen insbesondere auch durch öffentlichkeitswirksame Formate und Veranstaltungen, die sowohl junge Geflüchtete als auch die Zivilgesellschaft vor Ort ansprechen, erreicht werden. Wichtig ist hier aber auch die Qualifizierung und Beteiligung der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit sowie die Beachtung der Schwerpunkte des Förderprogramms.
Angebote am Standort Schule
Ja, der Standort kann genutzt werden, es darf sich allerdings nicht um ein rein schulisches Angebot handeln, sondern muss ein zusätzliches außerunterrichtliches Angebot der Jugendhilfe in Kooperation mit der Schule/dem Schulträger sein. Hierbei muss die Freiwilligkeit der Teilnahme gewährleistet werden. Aus pädagogischer Sicht ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Schule nicht von allen Jugendlichen als neutraler Ort des Lernens wahrgenommen wird, sondern auch mit negativen Erfahrungen assoziiert werden kann, z.B. aufgrund dort erfahrener Diskriminierung oder Mobbings.
Angebote in Flüchtlingseinrichtungen und / oder Wohngruppen für junge Geflüchtete
Ja, Ziel des Programms ist es junge Geflüchtete zu erreichen und ihrer möglichen Isolation und Einsamkeit über Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zu begegnen. Insbesondere mobile Angebote, die die Zugänge zur lokalen Jugendarbeit ermöglichen sind förderfähig.
Beantragung von Beteiligungsformate oder Befragungen
Ja, es ist stets sinnvoll junge Menschen mit und ohne Fluchterfahrung zu beteiligen (insb. auch zum Start des Landesprogramms). Als Expert:innen in eigener Sache, wissen Sie wie eine gute Ansprache gelingt, welche Fragen für junge Menschen interessant sind und welche Vorstellungen der Ungleichwertigkeit und Diskriminierungsformen ihnen am häufigsten begegnen. Insbesondere die Einschätzung von Risiken durch Social Media und KI können junge Leute als Nutzer:innen in der Regel besser einschätzen als (ältere) Fachkräfte.
Vernetzung
Städte, Gemeinden und Kreise mit oder auch ohne eigenes Jugendamt sollen mit allen Politikbereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, zusammenarbeiten. Eigene Maßnahmen und Planungen sollen mit der freien Jugendhilfe und anderen Kooperationspartnern abgestimmt werden. Vielfach gibt es hier entsprechende Foren, Arbeitsgemeinschaften und Netzwerke. Gefördert werden im Landesprogramm Initiativen und Angebote der Kommunen, die die Vernetzung der lokalen Akteure zum Ziel haben. Dies können Migrationssozialdienste, Aussteigerprogramme, ehrenamtlich tätige Gruppen ebenso sein, wie Fachkräfte der Jugendhilfe freier Träger. Auch die Zusammenarbeit mit Akteuren in der zivilgesellschaftlichen und behördlichen Extremismusprävention ist förderfähig.
Einbindung jugendpolitisch Verantwortlicher
Demokratiebildung ist keine „Trockenübung“. Der Dialog und die Kooperation mit Politiker:innen zu den Themen der jungen Menschen kann hier ein zentrales Element sein, Demokratie auch praktisch zu erleben. Dabei geht es immer um die Werte des Grundgesetzes.
Schutzinteressen junger Geflüchteter beachten
Auch in NRW besteht die Gefahr, dass junge Menschen mit Fluchterfahrung abgewertet und rassistisch attackiert werden. Hier hat die Kinder- und Jugendhilfe die Schutzinteressen der teilnehmenden am Programm zu achten, ggfls. Konfliktmoderation und Mediation zu unterstützen.
Beispielhafte Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen können beispielsweise folgende sein:
- Aktivitäten im Rahmen der Jugendhilfeplanung mit Blick auf die dem Programm zugrundeliegenden Ziele und Zielgruppen, die auch die unmittelbare Beteiligung junger Menschen mit Fluchterfahrung und ihrer Familien beinhalten
- Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen
- Maßnahmen, die Begegnung und Austausch ermöglichen und ein gleichberechtigtes Miteinander junger Menschen in der Kommune fördern
- Die Förderung von (Selbst-)Bildungsprozessen bezogen auf persönliche, gesellschaftliche, politische und (trans-)kulturelle Werte
- Aufklärungsmaßnahmen zu Online-Ansprache durch extremistische Gruppierungen, bspw. auf Social Media oder im Gaming-Bereich, als Angebot des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in der Kommune und zur Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
- Maßnahmen zur politischen Partizipation und Auseinandersetzung mit demokratischen Grundwerten, einschließlich des Dialogs junger Menschen mit jugendpolitisch Verantwortlichen in der Kommune
- Maßnahmen, die verschiedene Gewalt- und Diskriminierungsformen z.B. bezogen auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, sozialen Status, Religion oder Weltanschauung thematisieren und Toleranz und Empathie fördern
- Förderung von Ambiguitätstoleranz, also der Fähigkeit, mit Mehrdeutigkeiten und Unsicherheiten umzugehen, indem alternative Perspektiven sichtbar gemacht und einfache, polarisierende Erklärungsansätze kritisch hinterfragt und entmystifiziert werden. Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere zur Thematik „Prävention und Intervention bei Anzeichen beginnender Radikalisierung“, um den Akteur: innen Kompetenzen und Möglichkeiten zu vermitteln, wie sie mögliche Radikalisierungsprozesse erkennen und darauf reagieren können.
- Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für Fachkräfte, die mit jungen Geflüchteten arbeiten zur Reflexion der eigenen fachlichen Arbeit, die weit verbreitete Ungleichwertigkeitsvorstellungen thematisieren.
- Etablierung regelmäßiger, interdisziplinärer Austauschformate zwischen Jugendhilfe, Beratungsstellen und migrationsbezogenen Diensten
- Aufbau lokaler Kooperationsstrukturen zur gemeinsamen Planung und Steuerung von Präventionsangeboten
- Durchführung partizipativer Bedarfserhebungen mit freien und öffentlichen Trägern zur systematischen Identifikation von Lücken und Handlungsfeldern
- Erstellung mehrsprachiger Informationsmaterialien zu Demokratiethemen und Präventionsangeboten für Jugendhilfeeinrichtungen und Quartierszentren
- Implementierung regelmäßiger Elterninformations- und Reflexionsrunden als begleitende Elternarbeit in den Herkunftssprachen zu Demokratiebildung und Schutz vor Radikalisierung
Inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen
- Umgang mit Privilegien oder Diskriminierung
- Diversity und Gleichheit
- Gestaltung von Aushandlungsprozessen
- Umgang mit den eigenen Konflikt-Lösungs-Strategien
- Erleben von demokratischen Entscheidungsprozessen bei kritischer Betrachtung von Mehrheitsentscheidungen
- Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen
- Bewertung von Informationsquellen
- Kinderrechte thematisieren und erlebbar machen
Übernahme der Gesamtsteuerung und -koordination durch Träger der freien Jugendhilfe
Nein, die Steuerungsverantwortung liegt beim Jugendamt bzw. der kreisangehörigen Gemeinde ohne eigenes Jugendamt, sofern sie Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erfüllt. Träger der freien Jugendhilfe können die Kommunal-/Kreisverwaltung bei dieser Aufgabe als Kooperationspartner unterstützen.
Es ist darüber hinaus sinnvoll, die jeweils zuständigen kommunalpolitischen Ausschüsse zu beteiligen. Das kann der Jugendhilfeausschuss sein oder der Jugendausschuss der Gemeinde. Mit Blick auf das Ziel der Demokratiebildung ist dies wichtig.
Gesamtsteuerung und -koordniation durch den öffentlichen Jugendhilfeträger
Die Gesamtsteuerung und -koordination durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann sich in verschiedenen Formen konkretisieren. Dazu gehören beispielsweise:
- Entwicklung kommunaler Gesamtkonzepte im Sinne der o.g. Programmschwerpunkte, in denen Zuständigkeiten, Förderzugänge und Angebotsstrukturen systematisch dargestellt und gesteuert werden.
- Koordinierungsrunden mit den freien Trägern der Jugendförderung, um Angebote abzustimmen, Bedarfe zu erfassen und gemeinsame strategische Ziele zu entwickeln.
- Einrichtung einer zentralen Steuerungsgruppe oder eines Koordinationsgremiums, in dem regelmäßig kommunale Fachstellen, Träger der freien Jugendhilfe sowie ggf. Schule, Verwaltung und weitere relevante Akteure zusammenkommen.
- Förderplanung und -abstimmung auf Grundlage aktueller Bedarfsanalysen, etwa durch Nutzung (bzw. Erhebung) kommunaler Jugendhilfeplanungsdaten oder Rückmeldungen aus der Praxis.
Wichtig ist, dass die Gesamtkoordination nicht nur administrative Aufgaben umfasst, sondern aktiv dazu beiträgt, eine abgestimmte, zielgerichtete und bedarfsgerechte Angebotsstruktur für junge Geflüchtete in der Kommune sicherzustellen und bestmöglich zu verstetigen.
Neue Vernetzungsstrukturen
Nein, nicht zwangsläufig. Ob neue Strukturen notwendig sind, hängt von den Gegebenheiten in der jeweiligen Kommune ab. Es sollte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, welche bestehenden Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen bereits vorhanden sind und sinnvoll genutzt werden können und wo gegebenenfalls ergänzende Strukturen aufgebaut oder weiterentwickelt werden sollten. Dabei ist es wichtig, bestehende Regelstrukturen nicht unnötig durch befristete Projektvorhaben zu belasten, um deren Funktionsfähigkeit nicht unbeabsichtigt zu schwächen.
Fachlich-inhaltliche Beratung in NRW
- LWL-Landesjugendamt Westfalen – Beratung zum Landesprogramm und den Themenschwerpunkten Teilhabe, Demokratieförderung und Extremismusprävention in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster
- LVR-Landesjugendamt Rheinland - Beratung zum Landesprogramm und den Themenschwerpunkten Teilhabe, Demokratieförderung und Extremismusprävention in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
- AJS NRW (Projekt Plan P) – Vermittlung von Wissen über islamistische Radikalisierung und Unterstützung bei der Implementierung lokaler Präventionsprogramme und präventiver Netzwerke
- Beratungsnetzwerk Grenzgänger – Beratungs- und Coaching-Angeboten für Eltern und Geschwister, aber auch für Lehrende, Sozialarbeiter*innen und JVA-Beschäftigte
- FUMA – Fachstelle Gender und Diversität in NRW
- gerne anders - together e.V. – Fachberatung und Fortbildung zu den Themen sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität sowie zum Abbau von Queerfeindlichkeit
- IDA-NRW – Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in NRW
- LAG Jungen*arbeit
- LAG Mädchen*arbeit
- LAG Medienarbeit – Netzwerk aus über 190 Mitgliedern in NRW, die eigenständig kulturelle, soziale, politisch-bildende und pädagogische Medienarbeit vor Ort leisten; Schwerpunkt u.a. Inklusion
- Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus – Vor Ort vorhandenen Ressourcen aktivieren und vernetzen, um langfristige Wirkungen gegen extrem rechte Einstellungen und Handlungen zu ermöglichen
- Ufuq.de – Pädagogik, politische Bildung und Prävention in der Migrationsgesellschaft
Hilfreiche Publikationen
- Becker, Kim Lisa/Meilicke, Tobias (2024): Extrem. Kompetent. Beraten. Methoden für die Beratungspraxis im Themenfeld religiös begründeter Extremismus. Berlin: Interdisziplinäres Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung e.V. (IZRD)
- Cheema, Saba-Nur (Hrsg.) (2017): (K)Eine Glaubensfrage. Religiöse Vielfalt im pädagogischen Miteinander. Frankfurt: Bildungsstätte Anne Frank
- Füllekruss David/Mecheril, Paul (2021): Politische Bildung in der Migrationsgesellschaft – demokratische Paradoxien und rassismuskritische Perspektiven. In: Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften 43. S. 222-232
- Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (Hrsg.) (2023): Professionalität aus der Sicht der Mitarbeitenden in Modellprojekten des Handlungsfelds „Extremismusprävention“. Zweiter Schwerpunktbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsfelds „Extremismusprävention“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Frankfurt
- Kurtenbach, Sebastian (2021): Radikalisierung und Raum. Forschungsstand zur Untersuchung räumlicher Einflüsse auf Radikalisierung. Bielefeld/Münster
- Landesanstalt für Medien NRW (Hrsg.) (2025): Digitale Grauzonen: Radikalisierung Potenziale von islamistischen Videos und Kommentarspalten. Ergebnisbericht. Düsseldorf
- Landeskoordinierungsstelle Demokratiezentrum Baden-Württemberg/Jugendstiftung Baden-Württemberg (Hrsg.) (2016): Pädagogischer Umgang mit Antimuslimischem Rassismus – Ein Beitrag zur Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen. Sersheim
- Mendel, Meron/Messerschmidt, Astrid (Hrsg.) (2018): Fragiler Konsens. Antisemitismuskritische Bildung in der Migrationsgesellschaft. Weinheim: Campus Verlag
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2025): Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2024. Düsseldorf
- Müller, Elodie/Linßer, Janine/Kurtenbach, Sebastian (2024): Leitfaden zur Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzepts der Radikalisierungsprävention. Münster
- Pickel, Gert/Pickel, Susanne (2023): Die Bürger in der Demokratie. Stuttgart
- RE/init e.V. (Hrsg.) (2019): „Was ist dir eigentlich wichtig…?“ Übungshandbuch für Peer-Education in der Rechtsextremismusprävention und Demokratieförderung. Recklinghausen
- Schnabel, Deborah/Mendel, Meron (Hrsg.) (2023): Safer TikTok – Strategien im Umgang mit Antisemitismus und Hassrede auf TikTok. Frankfurt: Bildungsstätte Anne Frank
- Stein, Margit/Bösing, Eike/Kart, Mehmet/von Lautz, Yannick (2024): Die Rolle digitaler Medien in der Hinwendung zu islamistischer Radikalisierung. In: MedienPädagogik 59, S. 123–140
- Sturzenhecker, Benedikt (2015): Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern – Band 1. Konzeptionelle Grundlagen für die Offene Kinder– und Jugendarbeit. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung
FAQs zum förderrechtlichen Bereich
Antragsteller
Antragsteller können alle Jugendämter oder Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt haben, aber Aufgaben der Jugendhilfe für den örtlichen Bereich wahrnehmen, in Nordrhein-Westfalen sein.
Einreichung eines Antrags
Der Antrag ist online über das Portal „Förderung NRW“ einzureichen. Den Link hierzu entnehmen Sie bitte dem Aufruf zur Antragsstellung. Dem Online-Antrag ist ein differenzierter Kostenplan sowie ein Konzept beizufügen, aus dem der Bedarf, die Inhalte, Arbeitsweise und die Ziele der beantragten Maßnahmen hervorgehen.
Stichtag der Einreichung
Ja, es gibt einen Stichtag, aber ein Antrag kann auch über den Stichtag hinaus eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht ausgeschlossen.
Für die Förderphase 2026 ist der 31.10.2025 der Stichtag. Dies ist jedoch keine Ausschlussfrist.
Bitte verwenden Sie folgenden Link:
https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag/programm/112
Bagatellgrenze
Ja, die Bagatellgrenze für öffentliche Träger beträgt 12.500,00 Euro (Ziffer 1.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung).
Die Antragsumme müsste bei einer Fördersumme von 12.500,00 Euro mindestens 15.625,00 Euro betragen.
Maximale Förderhöhe
Ja, die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Eine Doppelförderung des Projektes aus Landesmitteln ist ausgeschlossen.
Einsatz von Personalkosten
Personalkosten können zum einen von der antragstellenden Kommune bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben (z.B. Eigenanteil) geltend gemacht werden. Sie müssen für den Zuwendungszweck erforderlich sein. Zum anderen können, sofern Mittel an freie Träger weitergeleitet werden, deren Personalaufwendungen übernommen werden, solange deren Personalaufwendungen nicht bereits durch Landesmittel finanziert werden. Die 20%-Regel gilt dabei nicht.
Zu den u.a. förderfähigen Personalausgaben zählen ausschließlich
- Ausgaben für befristete Beschäftigungsverhältnisse
- Ausgaben zur befristeten Aufstockung bestehender Beschäftigungsverhältnisse und
- (anteilige) Ausgaben für bestehende Beschäftigungsverhältnisse, die mit einem Teil ihrer Arbeitszeit für dieses Projekt abgestellt sind
Eine Besserstellung gegenüber dem TV-Land ist auszuschließen.
Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann, gemäß der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Wichtig: Diese fiktiven Kosten werden zwar bei der Berechnung als Eigenanteil anerkannt, aber nicht ausgezahlt.
Beginn der Maßnahme vor Bewilligung
Grundsätzlich gilt, dass der Antragsteller nicht mit dem Vorhaben vor Eingang des Zuwendungsbescheides beginnen darf.
Für Folgeanträge gilt folgende Ausnahme: Maßnahmen die bereits im vorangegangenen Jahr begonnen und nicht ganzjährig gefördert wurden, können ab dem 01.01.2026 fortgeführt werden, wenn ein Antrag für die neue Förderphase bis zum 31.10.2025 vorliegt. Hier ist ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht notwendig. Es kann mit der Durchführung auf eigene Verantwortung begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Soll bei einem Erstantrag für 2026 bereits zum 01.01.2026 mit der Maßnahme begonnen werden, hat der Träger die Möglichkeit, einen begründeten Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu stellen. Sollte diesem Antrag nach Prüfung durch das Landesjugendamt stattgegeben werden, kann mit der Durchführung auf eigene Verantwortung begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung lässt sich daraus nicht ableiten.
Pflichten bei der Verwendung der Mittel
Ja, der Zuwendungsempfänger hat gemäß Nr. 5 der Nebenbestimmungen (ANBest G) der Bewilligungsbehörde unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen, wenn sich
- Änderungen maßgeblicher Umstände der Finanzierung (z.B. geringere oder höhere Ausgaben und/oder Einnahmen),
- Verzögerungen oder Hindernisse in der Durchführung,
- Änderungen oder Wegfall des Verwendungszwecks,
- verspäteter Mittelverbrauch,
- Änderungen im Rahmen der Zweckbindung
ergeben.
Weiterleitung von Mitteln
Ja, gemäß Nr. 12 VVG zu 44 LHO ist es dem Zuwendungsempfänger gestattet die Landeszuwendung zur Erfüllung des Zuwendungszweckes an Dritte weiterzuleiten.
Voraussetzungen für die Weiterleitung von Mitteln sind gegeben:
- wenn die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint,
- wenn die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß und nachweisbar ist.
Hinweise auf Fördermittelgeber
Ja, bei der Weitergabe sind die Mittel als Zuschuss des Landes NRW zu kennzeichnen. Bei allen Veröffentlichungen (Flyern, Plakaten etc.) ist in geeigneter Weise auf eine Förderung aus Mitteln des Landes unter Verwendung des Logos des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) hinzuweisen.
Nachweis der Mittel
Der Bewilligungsbehörde ist ein Verwendungsnachweis lt. Anlage 4 zu Nr. 10.3 VVG zu § 44 LHO vorzulegen (siehe online-Formulare). Der Verwendungsnachweis ist ebenfalls online über das Portal „Förderung NRW“ einzureichen. Der Sachbericht ist nach einem vorgegebenen Muster zu strukturieren. Im Sachbericht ist auch darzulegen, ob und wie die im Antrag formulierten Ziele erreicht wurden, bzw. welche Hinderungsgründe es gegeben hat.
Video zum Einstieg in die Antragsstellung über Förderung.NRW
In diesem Video erfahren Sie die ersten Schritte im Umgang mit der Internetplattform Förderung.NRW.
Link zum Video (MP4)