Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Zeichnung eines jungen Geflüchteten, der in einem schlicht eingerichteten Zimmer aus dem Fenster schaut (Illustration: LWL/Spaltenstein)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Laut den Vereinten Nationen ist ein Prozent der Weltbevölkerung auf der Flucht. Das sind derzeit mehr als 84 Millionen Menschen, von denen circa 42 Prozent Kinder und Jugendliche sind.

Junge Geflüchtete reisen in vielen Fällen allein in Deutschland ein, das heißt ohne ihre Eltern, Personensorge- oder Erziehungsberechtigten. Sie sind folglich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Diese sind oft durch Krieg und ihre Flucht traumatisiert und haben einen besonderen Hilfebedarf.

Wenn Sie in Deutschland ankommen, sind sie von der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 42 a bzw. § 42 SGB VIII (vorläufig) in Obhut zu nehmen. Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten verändert sich, etwa durch Krisen, Kriege oder sich ändernde Fluchtrouten. Flucht wird weiterhin aktuell bleiben und folglich auch die fachliche Begleitung und Unterbringung von UMF. Dies ist eine Herausforderung, der sich die Kinder- und Jugendhilfe stellt.

Unser Auftrag

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen unterstützt die Jugendämter durch Beratung, Fortbildung und Möglichkeiten zu Austausch und Vernetzung. Eine nachhaltige Verankerung des Themas sicherzustellen, ist Ziel unserer Fachberatung.

Arbeitskreis

Um die Jugendämter durch Beratung, Fortbildung und Möglichkeiten zu Austausch und Vernetzung zu unterstützen, hat das LWL-Landesjugendamt Westfalen den interdisziplinären Arbeitskreis UMF gegründet, der sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung trifft. Bei Interesse, an diesem Arbeitskreis mitzuwirken, melden Sie sich gerne bei Beke Honermann.

 

 

Beratung

Wir beraten und unterstützen zu vielen Fragen des Handlungsfeldes Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dies umfasst unter anderem die sozialpädagogische Betreuung, die örtliche Zuständigkeit, die Kostenerstattung, die Altersfeststellungsverfahren und die Vormundschaft.

Brückenlösungen

Meldungen

Fragen der Kostenerstattung

Fragen zur Kostenerstattung sind an die entsprechenden Ansprechpersonen zu richten, die auf folgender Seite aufzufinden sind.

Neues zum Thema Flucht und UMF

Ihr Kontakt zu uns

Fachberatung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Fachberatung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Schnittstellen)

Symbole für E-Mail, Post und Telefon

Entdecken Sie mehr