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Schiedsstelle Jugendhilfe für Westfalen-Lippe

Geschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe für Westfalen-Lippe

Für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der Einrichtungen ist in Westfalen-Lippe eine Schiedsstelle eingerichtet worden. Sie trifft in Schiedsverfahren auf Antrag Entscheidungen zu streitigen Punkten nach den §§ 78a bis 78g SGB VIII:

  • zu Vereinbarungen über Leistungsangebote,
  • zu Entgelten und  
  • zur Qualitätsentwicklung.

Die Geschäfte der Schiedsstelle werden gemäß § 1 Abs. 2 Schiedsstellenverordnung SGB VIII vom LWL-Landesjugendamt Westfalen geführt.

Foto Geschäftsleute beim Händeschütteln im Büro (Bild: iStock / alvarez).

Unser Auftrag

Wir kümmern uns um eine gelingende Umsetzung des Schiedsstellenverfahrens.

Kommt eine Vereinbarung innerhalb von sechs Wochen nicht zustande, nachdem eine Partei schriftlich zu Verhandlungen aufgefordert hat, so entscheidet die Schiedsstelle auf Antrag einer Partei unverzüglich über die Gegenstände, über die keine Einigung erreicht werden konnte.

Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle begleitet dabei das Verfahren vor allem organisatorisch. Sie leitet auf Antrag des öffentlichen oder freien Trägers, und nach Rücksprache mit dem Vorsitz der Schiedsstelle, ein Verfahren ein. 

Einleitung eines Verfahrens

Anträge auf Einleitung von Schiedsverfahren sind zu richten an:
Landschaftsverband-Westfalen Lippe
Geschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe
LWL - Landesjugendamt Westfalen
Warendorfer Str. 25
48133 Münster

Fax: 0251 591-6898

Ihr Kontakt zu uns

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