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Internationale Jugendarbeit

Internationale Jugendarbeit ermöglicht es jungen Menschen und Fachkräften, andere Länder und Kulturen kennenzulernen, sie dient darüber hinaus der persönlichen Entwicklung und dem Abbau von Vorurteilen.

Auf dieser Seite informiert das LWL-Landesjugendamt über die zahlreichen Fördermöglichkeiten von internationalen Austauschen für Antragssteller:innen aus Westfalen-Lippe.

Foto von jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, die sich an den Händen halten (Bild: AdobeStock / what4ever).

Internationale Jugendarbeit schafft Verbindungen

Fördermöglichkeiten

Die Förderprogramme für Westfalen-Lippe

Projekte der Internationalen Jugendarbeit werden auf Bundes- und Landesebene aus verschiedenen Programmen gefördert. Einen Orientierungspunkt und Überblick über diese Fördermöglichkeiten  bietet unser Merkblatt. Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden sich weiter unten auf dieser Seite.

Merkblatt Internationale Jugendarbeit (pdf)

Die Grafik zeigt die Strukturen der Förderung der internationalen Jugendarbeit

Neues zur Förderung der Internationalen Jugendarbeit

Förderprogramme & Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit KJFP NRW

Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung

In einer von Globalisierung und Zuwanderung geprägten Gesellschaft kommt dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und dem wechselseitigen Verständnis eine große Bedeutung zu. Die internationale Jugendarbeit berücksichtigt die interkulturelle Realität und ermutigt junge Menschen zum interkulturellen Austausch, begeistert sie für die Werte unserer freiheitlichen Ordnung und führt sie an historische Verantwortlichkeiten heran. Dies kann zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen und damit zur Friedenssicherung ebenso beitragen wie zu einer Stärkung der europäischen Identität. Dabei sollen insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.

Insbesondere werden Jugendbegegnungen mit Israel, Jugendbegegnungen, die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas fördern sowie Austauschprojekte mit der Türkei gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist der Maßstab, dass diese Projekte Nachhaltigkeit bzw. Stetigkeit anstreben und die Jugendbegegnungen im Rahmen von Hin- und Rückbegegnungen durchgeführt werden.

Zusätzlich werden auch Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern gefördert, auch wenn im Einzelfall Rückbegegnungen nicht möglich sind.

Ebenfalls gefördert werden Aktivitäten von Jugendgruppen im Zusammenhang mit den Zielen zum Verständnis „Eine-Welt“, in denen beispielsweise Inhalte wie Menschenrechte, Klimawandel, Fairer Handel, Migration oder Strukturförderung/Entwicklungshilfe im Mittelpunkt stehen.


Schließlich sind auch Maßnahmen des Fachkräfteaustauschs förderfähig, wenn diese der unmittelbaren Vor- oder Nachbereitung von Jugendaustauschmaßnahmen oder -programmen dienen.

Für inhaltliche- und Verfahrensberatung zu Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit steht, neben den Landesjugendämtern, die „Servicestelle Internationale Jugend-arbeit“ fachlich beratend zur Seite: http://www.servicestelle-ija-nrw.de/ oder per Mail: servicestelle@aktuelles-forum.de.
Für nähere Informationen und fachliche Beratung zum Jugendaustausch mit dem Zielland Türkei kann darüber hinaus die Deutsch-Türkische Jugendbrücke: info@jugend-bruecke.de angefragt werden.

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit KJFP NRW

Verwendungsnachweise Pos. 5.2 KJFP: Internationale Jugendarbeit

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln - Israel

Informationen zur Förderung

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.

Für den Austausch mit Israel aus Mitteln des KJP-Bund gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite von Conact.

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Verwendungsnachweise Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln - Russland

Informationen zur Förderung

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.

Für den Austausch mit Russland aus Mitteln des KJP-Bund gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Stiftung Deutsch-Russischer-Jugendaustausch.

Bitte beachten Sie die aktuellen Sicherheitshinweise (pdf).

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Verwendungsnachweise Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln - Tschechien

Informationen zur Förderung

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.

Für den Austausch mit Tschechien aus Mitteln des KJP-Bund gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Koordinierungsstelle Tandem.

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Verwendungsnachweise Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Informationen zur Förderung

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.

Die Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesjugendministeriums zu finden.

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Verwendungsnachweise Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Es fördert  Jugendaustausche und Jugendprojekte zwischen Deutschland und Frankreich.

Informationen und Formulare zu Anträgen finden sich auf der Internetseite des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW).

 

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit DFJW

Verwendungsnachweise Internationale Jugendarbeit DFJW

Deutsch-Griechisches Jugendwerk

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk ermöglicht und fördert Begegnungen und Zusammenarbeit junger Menschen aus Griechenland und Deutschland durch die Finanzierung und Unterstützung von Jugendbegegnungen.

Alle Formulare und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Deutsch-Griechischen Jugendwerkes (DGJW).

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit DPJW

Verwendungsnachweise Deutsch-Griechisches Jugendwerk

Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ermöglicht und fördert Begegnungen und Zusammenarbeit junger Menschen aus Polen und Deutschland durch die Finanzierung und Unterstützung von Jugendbegegnungen.

Alle Formulare und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW).

Anträge können entweder bequem online über das Internetportal OASE oder auf konventionellem Wege gestellt werden.

Ihre Ansprechpersonen

Internationale Jugendarbeit DPJW

Verwendungsnachweise Internationale Jugendarbeit DPJW

LWL-Mailingliste Kinder- und Jugendarbeit

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